Artikel 20a VO (EU) 2024/482
Spezifikation der Anforderungen an die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen
Bei der Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen werden die Spezifikationen der Anforderungen an die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und ITSEFs berücksichtigt, die in den geltenden Sachstandsdokumenten festgelegt sind, die in Anhang I Nummer 2 aufgeführt sind.
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