Artikel 43 VO (EU) 2024/482
Schutz von Informationen
Die Konformitätsbewertungsstellen, die nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung, die Europäische Gruppe für die Cybersicherheitszertifizierung, die ENISA, die Kommission und alle anderen Beteiligten gewährleisten die Sicherheit und den Schutz von Unternehmensgeheimnissen und anderen vertraulichen Informationen, einschließlich Geschäftsgeheimnissen, sowie die Wahrung der Rechte des geistigen Eigentums und ergreifen alle hierzu erforderlichen und geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
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