Artikel 5 VO (EU) 2024/482

Methoden zur Zertifizierung von IKT-Produkten

(1) Die Zertifizierung eines IKT-Produkts erfolgt anhand seines Sicherheitsziels:

a)
wie vom Antragsteller festgelegt oder
b)
unter Geltendmachung der Konformität mit einem zertifizierten Schutzprofil als Teil des IKT-Prozesses, wenn das IKT-Produkt in die von diesem Schutzprofil erfasste IKT-Produktkategorie fällt.

(2) Schutzprofile werden ausschließlich zur Zertifizierung von IKT-Produkten zertifiziert, die in die von diesem Schutzprofil erfasste besondere IKT-Produktkategorie fallen.

(3) Eine Zertifizierungsstelle kann die Zertifizierung einer Produktreihe gestatten.

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