Artikel 50 VO (EU) 2024/482

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 27. Februar 2025.

Kapitel IV und Anhang V sind jedoch ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung anwendbar.

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