Artikel 9 VO (EU) 2024/602

Aufhebung

Die Verordnung (EG) Nr. 1850/2006 wird aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und auf die Durchführungsverordnung (EU) 2024/601 und sind gemäß der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.

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