Artikel 1 VO (EU) 2024/771

Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 152/2009

Die Verordnung (EG) Nr. 152/2009 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

Die Probenahmen für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln, insbesondere auf ihre Bestandteile, eingeschlossen Material, das genetisch veränderte Organismen (GVO) enthält, aus ihnen besteht oder aus ihnen hergestellt ist, Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates(*) und unerwünschte Stoffe gemäß der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(**), erfolgen mit Ausnahme der Probenahme für die Untersuchung auf mikrobiologische Kontamination nach den in Anhang I aufgeführten Verfahren.

2.
Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
3.
Anhang II erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.
4.
Anhang III erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung.
5.
Anhang IV erhält die Fassung des Anhangs IV der vorliegenden Verordnung.
6.
Anhang V erhält die Fassung des Anhangs V der vorliegenden Verordnung.
7.
Anhang VII erhält die Fassung des Anhangs VI der vorliegenden Verordnung.
8.
Anhang VIII wird gestrichen.

Fußnote(n):

(*)

Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung (ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 29).

(**)

Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung (ABl. L 140 vom 30.5.2002, S. 10).

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