Artikel 2 VO (EU) 2024/824

Marktrücknahme

Der gemäß der Richtlinie 70/524/EWG zugelassene Futtermittelzusatzstoff Enziantinktur aus Gentiana lutea L. wird für alle im Anhang nicht genannten Tierarten und -kategorien vom Markt genommen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.