ANHANG II VO (EU) 2024/910

Muster für Anzeigeschreiben, die Verwaltungsgesellschaften den zuständigen Behörden des OGAW-Herkunftsmitgliedstaats gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG übermitteln müssen

ANZEIGESCHREIBEN

MITTEILUNG EINER VERWALTUNGSGESELLSCHAFT ÜBER DIE BEABSICHTIGTE VERWALTUNG EINES IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT NIEDERGELASSENEN OGAW GEMÄẞ ARTIKEL 20 ABSATZ 1 DER RICHTLINIE 2009/65/EG

IN ______________________________________ (Aufnahmemitgliedstaat(en))

Werden durch diese Mitteilung Angaben eines früheren Anzeigeschreibens aktualisiert? Ja ☐ Nein☐

Falls Sie „Ja” angekreuzt haben, füllen Sie bitte nur die Felder mit den aktualisierten Angaben aus. Datum des letzten Anzeigeschreibens: ____________________

INHALTSVERZEICHNIS

TEIL 1 — Angaben zur Verwaltungsgesellschaft TEIL 2 — Angaben zu Bevollmächtigten und übertragenen Aufgaben TEIL 3 — Anlagen

TEIL 1

Angaben zur Verwaltungsgesellschaft
Verwaltungsgesellschaft(1)
LEI der Verwaltungsgesellschaft(1)
Nationale Kennnummer der Verwaltungsgesellschaft (sofern vorhanden)(1)
Herkunftsmitgliedstaat der Verwaltungsgesellschaft(1)
Anschrift und eingetragener Gesellschaftssitz/Sitz (falls abweichend von der Anschrift)
Angaben zur Website der Verwaltungsgesellschaft
Kontaktdaten der bei der Verwaltungsgesellschaft für die Mitteilung zuständigen Abteilung (oder Kontaktstelle)
Abteilung (oder Kontaktstelle)
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Angaben zu Dritten (sofern die Verwaltungsgesellschaft einen Dritten mit der Mitteilung beauftragt hat)
Dritter
Anschrift und eingetragener Gesellschaftssitz/Sitz (falls abweichend von der Anschrift)
Abteilung (oder Kontaktstelle)
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Kontaktstelle, die für die Inrechnungstellung oder die Mitteilung etwaiger geltender behördlicher Gebühren oder Entgelte (falls zutreffend) zuständig ist(2)
Name der Stelle
Abteilung (oder Kontaktstelle)
Anschrift und eingetragener Gesellschaftssitz/Sitz (falls abweichend von der Anschrift)
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Bitte geben Sie an, welche der in diesem Abschnitt angegebenen E-Mail-Adressen (Kontaktstelle bei der Verwaltungsgesellschaft, Kontaktstelle bei dem beauftragten Dritten oder Kontaktstelle für die Rechnungsstellung) die bevorzugte Adresse für die Übermittlung vertraulicher Informationen (z. B. Login und Passwort für den Zugang zu nationalen Meldesystemen) durch die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats ist.

TEIL 2

Bitte reproduzieren Sie die Angaben in Teil 2 gesondert für alle Bevollmächtigten und übertragenen Aufgaben.
Name der/des Bevollmächtigten
Herkunftsmitgliedstaat der/des Bevollmächtigten
Anschrift und eingetragener Gesellschaftssitz/Sitz (falls abweichend von der Anschrift)
Die/der Bevollmächtigte führt im Namen der Verwaltungsgesellschaft in dem/den Aufnahmemitgliedstaat(en) die folgenden Tätigkeiten aus und erbringt die folgenden Dienstleistungen:
Anlageverwaltung

Administrative Tätigkeiten

gesetzlich vorgeschriebene und im Rahmen der Fondsverwaltung vorgeschriebene Rechnungslegungsdienstleistungen
Bearbeitung von Kundenanfragen
Bewertung und Preisfestsetzung (einschließlich Steuererklärungen)
Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften
Führung des Anlegerregisters
Gewinnausschüttung
Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
Kontraktabrechnungen (einschließlich Versand der Zertifikate)
Führung von Aufzeichnungen

Bitte beschreiben Sie die Berichtspflichten, die zwischen der/dem Bevollmächtigten und der Verwaltungsgesellschaft bestehen.

TEIL 3

Schriftlicher Vertrag mit der Verwahrstelle des betreffenden OGAW in dessen Herkunftsmitgliedstaat. Sonstige (sofern zutreffend), bitte angeben. ___________________________________________________________________ (Titel des Dokuments oder Name der elektronischen Anlage)

Hinweis:

Diesem Schreiben müssen die aktuellen Fassungen der verlangten Dokumente beigefügt sein, damit die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats der Verwaltungsgesellschaft diese weiterleiten können. Dies gilt auch, wenn der betreffenden Behörde bereits Kopien dieser Dokumente übermittelt worden sind. Falls den zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats der Verwaltungsgesellschaft bereits Dokumente übermittelt wurden und diese weiterhin gültig sind, kann im Anzeigeschreiben auf diese Tatsache verwiesen werden.

Link zur letzten elektronischen Fassung der Anlagen
Datum
Name und Funktion der/des Unterzeichnenden
Unterschrift

Fußnote(n):

(1)

Dieses Feld ist auch bei einer Aktualisierung von Angaben auszufüllen.

(2)

Bitte geben Sie nur eine Kontaktstelle für die Inrechnungstellung oder die Mitteilung etwaiger geltender behördlicher Gebühren oder Entgelte gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/1156 und Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/955 der Kommission an. Diese Kontaktstelle kann mit der angegebenen Kontaktstelle bei der Verwaltungsgesellschaft oder bei einem beauftragten Dritten identisch sein.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.