Artikel 1 VO (EU) 2024/994

Gegenstand und Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung enthält operative Einzelheiten für die Funktionsweise der gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2017/1369 eingerichteten Produktdatenbank und detaillierte Vorschriften für Lieferanten, die in der Union Folgendes in Verkehr bringen:

a)
energieverbrauchsrelevante Produkte, die delegierten Rechtsakten zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 und der Richtlinie 2010/30/EU unterliegen;
b)
Reifen, die der Verordnung (EU) 2020/740 oder delegierten Rechtsakten zu deren Ergänzung unterliegen.

(2) Diese operativen Einzelheiten und Vorschriften beziehen sich auf

a)
das Überprüfungsverfahren, das natürliche und juristische Personen durchlaufen müssen, bevor sie überprüfte Lieferanten werden können, und das die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der von diesen registrierten Informationen gewährleistet;
b)
Informationen, die für die Registrierung von Produktmodellen erforderlich sind;
c)
Datenaustauschmodelle und das Softwarefreigabemanagement;
d)
die Verfügbarkeit des Systems und der Daten.

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