Artikel 19 VO (EU) 2024/994

Personenbezogene Daten

(1) Die folgenden personenbezogenen Daten werden in EPREL gespeichert, um die Überprüfung der Identität der Lieferanten sicherzustellen:

a)
Vor- und Nachname der Person, die rechtlich befugt ist, als gesetzlicher Vertreter des Lieferanten aufzutreten;
b)
geschäftliche E-Mail-Adresse.

(2) Nutzer von EPREL-Konten für Lieferanten und Marktüberwachungsbehörden stellen folgende Informationen bereit:

a)
Vor- und Nachname;
b)
geschäftliche E-Mail-Adresse.

(3) Die aufgrund dieser Verordnung erhobenen personenbezogenen Daten werden gegebenenfalls gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 verarbeitet.

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