Artikel 20 VO (EU) 2024/994

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab demselben Tag. Die Artikel 3, 4, 5, 7, 11 und 15 gelten ab dem 22. Oktober 2024.

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