Artikel 2 VO (EU) 2025/1042
Die Sicherheitsleistungen nach Maßgabe der Durchführungsverordnung (EU) 2025/81 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von verzinnten Flacherzeugnissen aus Eisen oder nicht legiertem Stahl (Verpackungsblecherzeugnissen), auch mit Kunststoff überzogen und/oder lackiert, mit Ursprung in der Volksrepublik China werden endgültig vereinnahmt. Die Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Antidumpingzölle übersteigen, werden freigegeben.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.