Artikel 2 VO (EU) 2025/1042

Die Sicherheitsleistungen nach Maßgabe der Durchführungsverordnung (EU) 2025/81 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von verzinnten Flacherzeugnissen aus Eisen oder nicht legiertem Stahl (Verpackungsblecherzeugnissen), auch mit Kunststoff überzogen und/oder lackiert, mit Ursprung in der Volksrepublik China werden endgültig vereinnahmt. Die Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Antidumpingzölle übersteigen, werden freigegeben.

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