ANHANG I VO (EU) 2025/111
In Anhang I (Teil-M) Anlage VII der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 werden die folgenden Nummern 3a und 3b eingefügt:
- 3a.
- Die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten am Antrieb, die die Demontage von Triebwerken, Hauptbatterien oder Brennstoffzellen erfordern, nicht jedoch deren Ausbau aus dem Luftfahrzeug und deren Wiedereinbau (einschließlich Einbau- und Ausbau der Triebwerksaufhängung).
- 3b.
- Die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten an mit dem Antrieb verbundenen Hochdruckbehältern und Komponenten von Hochdruckleitungen/-systemen.
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