ANHANG I VO (EU) 2025/111

In Anhang I (Teil-M) Anlage VII der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 werden die folgenden Nummern 3a und 3b eingefügt:

3a.
Die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten am Antrieb, die die Demontage von Triebwerken, Hauptbatterien oder Brennstoffzellen erfordern, nicht jedoch deren Ausbau aus dem Luftfahrzeug und deren Wiedereinbau (einschließlich Einbau- und Ausbau der Triebwerksaufhängung).
3b.
Die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten an mit dem Antrieb verbundenen Hochdruckbehältern und Komponenten von Hochdruckleitungen/-systemen.

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