ANHANG II VO (EU) 2025/111
Anhang II (Teil-145) der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 wird wie folgt geändert:
- (1)
- Punkt 145.A.30 Buchstabe h Nummer 2 Ziffer ii erhält folgende Fassung:
- ii)
- geeignetes für das jeweilige Luftfahrzeug freigabeberechtigtes Personal der Kategorie C oder gegebenenfalls L5, das von dem in Punkt 145.A.35 Buchstabe a Ziffer i genannten Personal unterstützt wird.
- (2)
- Anlage II Buchstaben l und m erhalten folgende Fassung:
- l)
- Tabelle
KLASSE KATEGORIE EINSCHRÄNKUNG BASE MAINTENANCE LINE MAINTENANCE LUFTFAHRZEUGE A1
Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse (MTOM) von über 5700 kg
[Angabe des Flugzeugherstellers oder der Gruppe, Serie oder des Musters und/oder der Instandhaltungsaufgaben]
Beispiel: Airbus A320-Serie
[JA/NEIN] (*) [JA/NEIN] (*) A2
Flugzeuge mit einer MTOM von 5700 kg und weniger
[Angabe des Flugzeugherstellers oder der Gruppe, Serie oder des Musters und/oder der Instandhaltungsaufgaben]
Beispiel: DHC-6 Twin Otter-Serie
Angabe, ob die Ausstellung von Bescheinigungen über die Prüfung der Lufttüchtigkeit genehmigt ist (nur für Luftfahrzeuge, die unter Anhang Vb (Teil-ML) fallen)
[JA/NEIN] (*) [JA/NEIN] (*) A3
Hubschrauber
[Angabe des Hubschrauberherstellers oder der Gruppe, Serie oder des Musters und/oder der Instandhaltungsaufgaben]
Beispiel: Robinson R44
Angabe, ob die Ausstellung von Bescheinigungen über die Prüfung der Lufttüchtigkeit genehmigt ist (nur für Luftfahrzeuge, die unter Anhang Vb (Teil-ML) fallen)
[JA/NEIN] (*) [JA/NEIN] (*) A4
Andere Luftfahrzeuge als der Kategorie A1, A2 und A3
[Angabe der Luftfahrzeugkategorie (Segelflugzeug, Ballon, Luftschiff usw.) ggfs. des Herstellers oder der Gruppe oder der Serie oder des Musters und/oder der Instandhaltungsaufgaben.]
Angabe, ob die Ausstellung von Bescheinigungen über die Prüfung der Lufttüchtigkeit genehmigt ist (nur für Luftfahrzeuge, die unter Anhang Vb (Teil-ML) fallen)
[JA/NEIN] (*) [JA/NEIN] (*) TRIEBWERKE B1
Turbine
[Angabe der Triebwerksserie oder des Triebwerksmusters und/oder der Instandhaltungsaufgaben]
Beispiel: PT6A-Serie
B2
Kolbentriebwerk
[Angabe des Triebwerkherstellers oder der Gruppe, der Serie oder des Musters und/oder der Instandhaltungsaufgaben] B3
Hilfstriebwerk (APU)
[Angabe des Triebwerkherstellers, der Serie oder des Musters und/oder der Instandhaltungsaufgaben] B4
Andere Triebwerke als B1, B2 und B3
[Angabe des Triebwerkherstellers oder der Gruppe, der Serie oder des Musters und/oder der Instandhaltungsaufgaben] KOMPONENTEN AUSGENOMMEN VOLLSTÄNDIGE TRIEBWERKE ODER APU C1 — Klima- und Druckluftanlage [Angabe des Luftfahrzeugmusters, des Luftfahrzeugherstellers, des Komponentenherstellers oder der jeweiligen Komponente und/oder Bezugnahme auf eine Befähigungsliste im Handbuch und/oder Angabe der Instandhaltungsaufgaben]
Beispiel: PT6A Kraftstoffregelung
C2 — Automatische Flugsteuerungssysteme C3 — Kommunikation und Navigationsausrüstung C4 — Türen — Luken/Klappen C5 — Stromversorgung und Licht C6 — Ausrüstung C7 — Triebwerke — APU C8 — Flugsteuerungen C9 — Kraftstoffsystem C10 — Drehflügler -Rotoren C11 — Drehflügler - Getriebe C12 — Hydraulik C13 — Instrumente — Aufzeichnungssystem C14 — Fahrwerk C15 — Sauerstoff C16 — Propeller C17 — Pneumatik & Vakuum C18 — Vereisungs-/ Regen-/Brandschutz C19 — Fenster C20 — Strukturbauteile C21 — Wasserballast C22 — Antriebssteigerung C23 — Sonstige SPEZIELLE LEISTUNGEN D1 — Zerstörungsfreie Prüfung [Angabe der jeweiligen zerstörungsfreien Prüfverfahren] - m)
- Einer Instandhaltungsorganisation, die nur eine einzige Person sowohl für die Planung als auch die Durchführung aller Instandhaltungsarbeiten beschäftigt, kann nur eine Berechtigung mit eingeschränktem Genehmigungsumfang erteilt werden. Die maximal zulässigen Einschränkungen sind:
KLASSE KATEGORIE EINSCHRÄNKUNG LUFTFAHRZEUGE A2 FLUGZEUGE MIT KOLBENTRIEBWERK ODER ELEKTROMOTOR OHNE BRENNSTOFFZELLE MIT EINER MTOM VON 5700 KG ODER WENIGER LUFTFAHRZEUGE A3 EINMOTORIGER HUBSCHRAUBER MIT KOLBENTRIEBWERK ODER ELEKTROMOTOR OHNE BRENNSTOFFZELLE MIT EINER MTOM VON 3175 KG ODER WENIGER LUFTFAHRZEUGE A4 SEGELFLUGZEUGE, BALLONE, LUFTSCHIFFE UND SONSTIGE EINMOTORIGE LUFTFAHRZEUGE MIT KOLBENTRIEBWERK ODER ELEKTROMOTOR OHNE BRENNSTOFFZELLE MIT EINER MTOM VON 3175 KG ODER WENIGER TRIEBWERKE B2 UNTER 450 PS TRIEBWERKE B4 ELEKTROMOTOREN KOMPONENTEN AUSGENOMMEN VOLLSTÄNDIGE TRIEBWERKE ODER APU C1 BIS C23 GEMÄSS BEFÄHIGUNGSLISTE SPEZIELLE LEISTUNGEN D1 — ZERSTÖRUNGSFREIE PRÜFUNG METHODEN DER ZERSTÖRUNGSFREIEN PRÜFUNG SIND ANZUGEBEN
Es ist zu beachten, dass die zuständige Behörde für eine solche Organisation den Genehmigungsumfang in Abhängigkeit von der Befähigung der betreffenden Organisation weiter einschränken kann.
Fußnote(n):
- (*)
Nichtzutreffendes streichen.
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