Artikel 1 VO (EU) 2025/139
Der als Ursprungsbezeichnung in das internationale Register eingetragene Name „Valais / Wallis” wird in der Union geschützt.
Mit dem in Absatz 1 genannten Namen wird ein der Kategorie „Wein” zuzuordnendes Erzeugnis bezeichnet.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.