Artikel 1 VO (EU) 2025/1569
Gegenstand und Anwendungsbereich
Mit dieser Verordnung werden Referenzstandards, Spezifikationen und Verfahren festgelegt, die regelmäßig zu aktualisieren sind, damit sie mit den Entwicklungen von Technologie und Normen sowie mit den auf der Grundlage der Empfehlung (EU) 2021/946 der Kommission durchgeführten Arbeiten und insbesondere mit der Architektur und dem Referenzrahmen Schritt halten, und die Folgendes betreffen:
- 1.
- qualifizierte elektronische Attributsbescheinigungen,
- 2.
- elektronische Attributsbescheinigungen, die von einer für eine authentische Quelle zuständigen öffentlichen Stelle oder in deren Namen ausgestellt werden,
- 3.
- die Liste der Anbieter elektronischer Attributsbescheinigungen, die von einer für eine authentische Quelle zuständigen öffentlichen Stelle oder in deren Namen ausgestellt werden,
- 4.
- den Attributskatalog und den Katalog der Attributsbescheinigungsregelungen gemäß den Absätzen 1 und 2,
- 5.
- die Überprüfung von Attributen anhand authentischer Quellen oder benannter Vermittler.
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