Artikel 2 VO (EU) 2025/1569
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
- 1.
- „Einzelbrieftasche” eine einzigartige Konfiguration einer Brieftaschenlösung, die Brieftascheninstanzen, sichere Kryptoanwendungen für Brieftaschen und sichere Kryptomodule für Brieftaschen umfasst, die einem einzelnen Brieftaschennutzer von einem Brieftaschenanbieter bereitgestellt werden;
- 2.
- „Brieftaschennutzer” einen Nutzer, der die Kontrolle über die Einzelbrieftasche hat;
- 3.
- „Attributskatalog” ein digitales Verzeichnis von Attributen, das von der Kommission geführt und online veröffentlicht wird;
- 4.
- „Attributsbescheinigungsregelung” eine Reihe von Vorschriften, die für eine oder mehrere Arten elektronischer Attributsbescheinigungen gelten;
- 5.
- „Art elektronischer Attributsbescheinigungen” eine bestimmte benannte und semantisch beschriebene Gruppe elektronischer Attributsbescheinigungen;
- 6.
- „Katalog der Attributsbescheinigungsregelungen” ein digitales Verzeichnis, in dem die gemäß dieser Verordnung registrierten Attributsbescheinigungsregelungen aufgeführt sind, das von der Kommission geführt [und online veröffentlicht] wird;
- 7.
- „Brieftaschenlösung” eine Kombination aus Software, Hardware, Diensten, Einstellungen und Konfigurationen, einschließlich Brieftascheninstanzen, einer oder mehreren sicheren Kryptoanwendungen für Brieftaschen und einem oder mehreren sicheren Kryptomodulen für Brieftaschen;
- 8.
- „Brieftascheninstanz” die Anwendung, die als Bestandteil einer Einzelbrieftasche auf dem Gerät oder in der Umgebung eines Brieftaschennutzers installiert und konfiguriert ist und die der Brieftaschennutzer verwendet, um mit der Brieftasche zu interagieren;
- 9.
- „sichere Kryptoanwendung für Brieftaschen” (Wallet Secure Cryptographic Application) eine Anwendung, die kritische Werte verwaltet und dabei mit den kryptografischen und den nicht-kryptografischen Funktionen eines sicheren Kryptomoduls für Brieftaschen verknüpft ist und diese nutzt;
- 10.
- „sicheres Kryptomodul für Brieftaschen” (Wallet Secure Cryptographic Device) eine manipulationssichere Vorrichtung, die eine Umgebung bietet, die mit der sicheren Kryptoanwendung für Brieftaschen verknüpft ist und von dieser genutzt wird, um kritische Werte zu schützen und kryptografische Funktionen für die sichere Ausführung kritischer Vorgänge bereitzustellen;
- 11.
- „Brieftaschenanbieter” eine natürliche oder juristische Person, die Brieftaschenlösungen bereitstellt;
- 12.
- „kritische Werte” Werte bzw. Daten innerhalb oder im Zusammenhang mit einer Einzelbrieftasche, die so außerordentlich wichtig sind, dass die Beeinträchtigung ihrer Verfügbarkeit, Vertraulichkeit oder Integrität eine sehr schwerwiegende, beeinträchtigende Wirkung auf die verlässliche Verwendbarkeit der Einzelbrieftasche hätte;
- 13.
- „Inhaber einer Attributsbescheinigungsregelung” eine Stelle, die für die Einrichtung und Pflege einer Attributsbescheinigungsregelung zuständig ist.
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