ANHANG I VO (EU) 2025/1707

ANFORDERUNGEN AN OBM-DATEN

In diesem Anhang werden die Anforderungen an die OBM-Daten beschrieben. Er enthält die technische Spezifikation der vom OBM-System erzeugten Parameter sowie die Anforderungen an die fahrzeugseitige Verarbeitung der OBM-Daten und für deren drahtlose Übertragung (im Folgenden „OTA-Übertragung” ).

Detaillierte technische Spezifikationen für bestimmte OBM-Parameter werden in Teil A dieses Anhangs zur Verfügung gestellt. Eine umfassende Liste der Parameter mit einer grundlegenden technischen Spezifikation ist in den Anlagen 1 bis 6 enthalten.

Die Anforderungen an die fahrzeugseitige Verarbeitung und die OTA-Übertragung von OBM-Daten werden in Teil B dieses Anhangs behandelt. Die OBM-Datenschemata werden in Anlage 7 definiert. In Anlage 8 findet sich ein veranschaulichendes Flussdiagramm der Verarbeitung der OBM-Fahrtdaten

Teil C dieses Anhangs enthält ergänzende technische Spezifikationen für die OTA-Übertragung von OBM-Daten.

TEIL A

Der Hersteller muss alle in den Anlagen 1 und 3 bis 6 zu diesem Anhang aufgeführten Parameter gemäß den Spezifikationen in diesen Anlagen auf Anforderung über die serielle Schnittstelle des Standard-Datenübertragungsanschlusses zur Verfügung stellen. Sofern nicht anders angegeben, müssen die Hersteller die Parameter über ihren gesamten Nutzwertbereich mit einer Genauigkeit zur Verfügung stellen, die den Möglichkeiten der Kontrollsysteme entspricht.

1.
OBM-Parameter zur Unterstützung bei der Fahrzeugprüfung

1.1.
Die Parameter, bei denen in Anlage 1 angegeben ist, dass sie Teil des momentanen Datenstroms sind, müssen von der jeweiligen Steuereinheit mit einer Mindestfrequenz von 1 Hertz aktualisiert werden.
1.2.
Parameter, die für den Kraftstofftyp oder die Antriebstechnik des Fahrzeugs nicht relevant sind, können weggelassen werden.
1.3.
Abgasmassendurchsatz — Auspuff (Parameter 1.11)
1.3.1.
Das OBM-System muss einen Parameter „Abgasmassendurchsatz – Auspuff” zur Verfügung stellen, um den gesamten Massendurchsatz im Auspuff anzuzeigen.

Der Parameter ist als durchschnittliche Masse des Abgasmassendurchsatzes während der vorangegangenen 1 Sekunde vor der Aktualisierung zu berechnen und mindestens einmal pro Sekunde zu aktualisieren.

1.4.
NOx-Konzentration im Auspuff (Parameter 1.13)
1.4.1.
Das OBM-System muss einen Parameter NOx-Konzentration im Auspuff zur Verfügung stellen, um die Konzentration der NOx-Emissionen im Auspuff anzuzeigen. Der Parameter ist für die gesamte Dauer der OBM-Fahrt anzugeben und kann auf Sensormessungen, modellierten Daten oder einer Kombination davon beruhen.
1.4.2.
Der Parameter wird als durchschnittliche Konzentration der NOx-Emissionen während der vorangegangenen 1 Sekunde vor der Aktualisierung berechnet und mindestens einmal pro Sekunde aktualisiert.
1.5.
Überwachungsstatus (Parameter 1.14 und 1.16)
1.5.1.
Das OBM-System muss die Parameter Modellierter Status der NOx-Konzentration im Auspuff und Modellierter Status des NOx-Massendurchsatzes im Auspuff zur Verfügung stellen, um anzugeben, wie die Werte der NOx-Konzentration und des Massendurchsatzes im Auspuff bestimmt werden. Beide Parameter haben einen der beiden folgenden Status:

[0]
gibt an, dass der anwendbare Parameterwert mit Messdaten des NOx-Sensors berechnet wird.
[1]
gibt an, dass der anwendbare Parameterwert ohne Messdaten des NOx-Sensors berechnet wird.

1.6.
NOx-Massendurchsatz im Auspuff (Parameter 1.15)
1.6.1.
Das OBM-System muss einen Parameter „Massendurchsatz im Auspuff” zur Verfügung stellen, um den Massendurchsatz der NOx-Emissionen im Auspuff anzuzeigen. Der Parameter ist für die gesamte Dauer der OBM-Fahrt anzugeben und kann auf Sensormessungen, modellierten Daten oder einer Kombination davon beruhen.
1.6.2.
Der Parameter wird als die durchschnittliche Masse der NOx-Emissionen während der vorangegangenen 1 Sekunde vor der Aktualisierung berechnet und mindestens einmal pro Sekunde aktualisiert.
1.7.
Verhältnis NOx zu Kraftstoffmasse (Parameter 1.19-1.27)
1.7.1.
Das OBM-System muss separate Parameter zur Verfügung stellen, um das Verhältnis zwischen NOx-Emissionen und Kraftstoffmasse zu berechnen. Dieser Berechnungsprozess beginnt damit, dass alle Werte für das Verhältnis NOx zu Kraftstoffmasse (i) auf den Standardwert Null gesetzt sind; er umfasst die folgenden drei Schritte:
1.7.2.
SCHRITT 1: Die folgenden drei Parameter werden berechnet:

a)
Kumuliertes NOx – 100 km (g) (Parameter 1.19).

Dieser Parameter integriert den NOx-Massendurchsatz im Auspuff (g/s).

Der Parameter muss eine Auflösung von 0,0001 g oder weniger, einen Mindestwert von Null und einen Höchstwert von mindestens 100000 g haben.

b)
„Kumulierte Kraftstoffmasse – 100 km” (kg) (Parameter 1.20).

Dieser Parameter umfasst den „Motorkraftstoffdurchfluss” (g/s) mit Umrechnung von der Einheit Gramm in Kilogramm.

Der Parameter muss eine Auflösung von 0,0000001 kg oder weniger, einen Mindestwert von Null und einen Höchstwert von mindestens 200 kg haben.

c)
„Kumulierte Strecke – 100 km” (km) (Parameter 1.21).

Dieser Parameter berücksichtigt die vom Fahrzeug zurückgelegte Strecke.

Der Parameter muss eine Auflösung von 0,01 km oder weniger, einen Mindestwert von Null und einen Höchstwert von mindestens 100 km haben.

1.7.2.1.
Diese Parameter müssen kontinuierlich berücksichtigt werden, es sei denn, mindestens eine der folgenden Bedingungen ist erfüllt:

1.
Der Motor ist ausgeschaltet.
2.
Die Zeit nach dem ersten Anlassen des Motors während der OBM-Fahrt beträgt weniger als 800 Sekunden.
3.
Der Parameter „Status der Regenerierung nach der Behandlung” (Parameter 1.28) gibt an, dass gerade eine aktive Partikelfilterregenerierung stattfindet.
4.
Die Umgebungstemperatur liegt unter -7 °C oder über 38 °C.
5.
Die Fahrzeuggeschwindigkeit ist höher als 160 km/h.
6.
Höhenlage über 1300 m über Normalhöhennull.
7.
Eine vom OBM überwachte zusätzliche Emissionsstrategie (AES) gemäß Absatz 2.8.2 ist aktiv.
8.
Das Fahrzeug befindet sich in einer langen Abkühlphase.
9.
Mindestens einer der Überwachungsstatus NOx oder „generischer Überwachungsstatus” ist auf „Fehler” oder „Zwischenzustand” gesetzt. In diesem Fall müssen auch diese Parameter auf Null zurückgesetzt werden.
10.
Ein Eingangssignal, das zur Berechnung eines der oben genannten kumulierten Parameter verwendet wird, gilt als fehlerhaft.

1.7.2.2.
Für die Zwecke der Integration der Parameter 1.19 bis 1.21 sind unter einer „langen Abkühlphase” folgende Zeiträume zu verstehen:

—

Ununterbrochener Leerlauf in jedem Zeitraum, der über die ersten 180 Sekunden hinausgeht.

—

Die ersten 180 Sekunden, nachdem das Fahrzeug nach einer ununterbrochenen Leerlaufphase von mehr als 180 Sekunden eine Geschwindigkeit von mehr als 1 km/h erreicht hat.

—

Die ersten 180 Sekunden nach einem erneuten Starten des Motors nach einer ununterbrochenen Aus-Phase des Motors von mehr als 180 Sekunden.

1.7.2.3.
Ist der Parameter „Kumulative Strecke – 100 km” größer oder gleich 100 km, muss der folgende Schritt durchgeführt werden:
1.7.3.
SCHRITT 2:

Der Wert NOx-Kraftstoffmasse-Verhältnis (3) ist dem NOx-Kraftstoffmasse-Verhältnis (4) zuzuordnen.

Der Wert NOx-Kraftstoffmasse-Verhältnis (2) ist dem NOx-Kraftstoffmasse-Verhältnis (3) zuzuordnen.

Der Wert NOx-Kraftstoffmasse-Verhältnis (1) ist dem NOx-Kraftstoffmasse-Verhältnis (2) zuzuordnen.

Der Wert NOx-Kraftstoffmasse-Verhältnis (0) ist dem NOx-Kraftstoffmasse-Verhältnis (1) zuzuordnen.

Der folgende Parameter muss berechnet werden:

NOx to fuel mass ratio 0 Cumulative NOx‐100 km g Cumulative Fuel mass‐100 km kg

Wenn das NOx-Kraftstoffmasse-Verhältnis (0) berechnet wurde, sind die Parameter Kumuliertes NOx – 100 km, „Kumulierte Kraftstoffmasse – 100 km” und „Kumulierte Strecke – 100 km” auf Null zurückzusetzen.

Vor der ersten Berechnung der einzelnen Parameter Nox-Kraftstoffmasse-Verhältnis seit der Herstellung des Fahrzeugs oder wenn die Parameter für Nox-Kraftstoffmasse-Verhältnis während eines Umprogrammierungsvorgangs der Steuereinheit oder durch Austausch des Steuergeräts zurückgesetzt werden, ist für jedes Datenbyte ein Standardwert von 0xFF zu verwenden.

1.7.4.
SCHRITT 3:

Der Parameter durchschnittliches Nox-Kraftstoffmasse-Verhältnis (g/kg) (Parameter 1.27) ist wie folgt zu berechnen:

NOx to fuel mass ratio average 1 n i n‐1 i 0 NOx to fuel mass ratio i

Wobei n die Anzahl der Werte für das NOx-Kraftstoffmasse-Verhältnis (i) ungleich 0xFFFF ist.

1.7.4.1.
Die Parameter Kumuliertes NOx – 100 km, „Kumulierte Kraftstoffmasse – 100 km” und „Kumulierte Strecke – 100 km” sind auf Null zurückzusetzen, und die Prüffolge wird ab Schritt 1 wiederholt.
1.7.4.2.
Die Parameter NOx-Kraftstoffmasse-Verhältnis (i) und durchschnittliches NOx-Kraftstoffmasse-Verhältnis müssen aus zwei Datenbytes mit einem Mindestwert von Null und einem Höchstwert von 200 g/kg bestehen.
1.7.4.3.
Die Parameter Kumuliertes NOx – 100 km, „Kumulierte Kraftstoffmasse – 100 km” und „Kumulierte Strecke – 100 km” sind auf Null zurückzusetzen, wenn Diagnosefehlercodes durch ein universelles Lesegerät oder ein Servicegerät zurückgesetzt werden. Diese Parameter dürfen auch bei einer Neuprogrammierung des Steuergeräts auf Null zurückgesetzt werden.
1.8.
Betriebszustand der Nachbehandlung (Parameter 1.31)
1.8.1.
Das OBM-System muss den Parameter „Betriebszustand der Nachbehandlung” enthalten. Dieser angibt, ob das Nachbehandlungssystem die Zustände erreicht hat und aufrechterhält, die eine wirksame Verringerung der vom OBM-System überwachten Abgasemissionen ermöglichen. Dieser Parameter hat einen der beiden folgenden Status:

[0]
gibt an, dass die tatsächlichen Bedingungen keine wirksame Verringerung der vom OBM-System überwachten Abgasemissionen ermöglichen.
[1]
gibt an, dass die tatsächlichen Bedingungen eine wirksame Verringerung der vom OBM-System überwachten Abgasemissionen ermöglichen.

1.8.2.
Die Hersteller legen in den Typgenehmigungsunterlagen eine Beschreibung der Schwellenwerte und Parameter vor, die zur Berechnung des Status dieses Parameters verwendet werden.
1.9.
Status des OBM-Aufforderungssystems (Parameter 1.45)
1.9.1.
Das OBM-System muss einen Parameter „Status des OBM-Aufforderungssystems” zur Verfügung stellen, der anzeigt, dass das OBM-System die Fahrzeugaufforderungen gemäß Anhang II Absatz 2.4 aktiviert hat. Der Parameter besteht aus 4 Datenbits mit folgenden Zuständen:

Bit 0:
OBM-Aufforderungssystem ist aktiv (0 bedeutet FALSE, 1 bedeutet TRUE)
Bit 1:
NOx-Überwachungsstatus hat das OBM-Aufforderungssystem ausgelöst

(0 bedeutet FALSE, 1 bedeutet TRUE)

Bit 2:
PM-Überwachungsstatus hat das OBM-Aufforderungssystem ausgelöst

(0 bedeutet FALSE, 1 bedeutet TRUE)

Bit 3:
Generischer Überwachungsstatus hat das OBM-Aufforderungssystem ausgelöst

(0 bedeutet FALSE, 1 bedeutet TRUE)

1.10.
Möglicher Manipulationsstatus (Parameter 1.46)
1.10.1.
Das OBM-System muss einen Parameter „Möglicher Manipulationsstatus” bieten, der die Stufe der Manipulationserkennung angibt. Dieser Parameter muss einen der drei folgenden Status haben:

[0].
„Stufe 0 – Keine Manipulation festgestellt” .
[1].
„Stufe 1 – Mögliche Manipulationen festgestellt” , die dazu führen, dass mindestens eine der vom OBM-System überwachten Abgasemissionen einen erwarteten Anstieg aufweist, der zu Emissionen bis zum 2,5-fachen des geltenden Emissionsgrenzwertes führt.
[2].
„Stufe 2 – Mögliche Manipulationen festgestellt” , die dazu führen, dass mindestens eine der vom OBM-System überwachten Abgasemissionen einen erwarteten Anstieg aufweist, der zu Emissionen von mehr als dem 2,5-Fachen des geltenden Emissionsgrenzwertes führt.

1.10.2.
Sobald der Parameter „Möglicher Manipulationsstatus” auf Stufe 1 oder Stufe 2 gesetzt wurde, darf er nur dann auf einen niedrigeren Wert zurückgesetzt werden, wenn dies durch ein universelles Lesegerät oder ein Servicegerät geschieht.
1.11.
Überwachungsstatus (Parameter 1.47 bis 1.49)
1.11.1.
Das OBM-System muss separate Parameter für den Überwachungsstatus NOx, den „Überwachungsstatus PM” und den „generischen Überwachungsstatus” zur Verfügung stellen, die die OBM-Überwachungszustände gemäß Artikel 4 anzeigen. Für jede dieser Überwachungen hat der Parameter einen der drei folgenden Status gemäß Artikel 5.

[0].
Normal
[1].
Zwischenzustand
[2].
Fehler

1.12.
Überschreibungszähler für OBM-OTA-Outbox (Parameter 1.55)
1.12.1.
Das OBM-System muss einen Parameter „Überschreibungszähler für OBM-OTA-Outbox” bereitstellen, der die Anzahl der Fälle wiedergibt, in denen die „OBM-OTA-Outbox” überschrieben wurde.

Der „Überschreibungszähler für OBM-OTA-Outbox” wird um 1 erhöht, wenn das vorherige Datenpaket der „OBM-OTA-Outbox” bis zu dem Zeitpunkt, an dem neue Daten die „OBM-OTA-Warteschlange” gefüllt haben, nicht erfolgreich gemäß Absatz 8.4 übertragen wurde.

1.12.2.
Der Parameter muss auf Null zurückgesetzt werden, wenn Diagnosefehlercodes durch ein universelles Lesegerät oder ein Servicegerät zurückgesetzt werden. Erreicht der Parameter seinen Maximalwert, muss er eingefroren werden und darf nur dann auf Null zurückgesetzt werden, wenn dies durch ein universelles Lesegerät oder ein Servicegerät geschieht.

2.
OBM-Fahrtparameter

2.1.
OBM-Fahrtparameter sind die Parameter, die sich auf eine OBM-Fahrt beziehen. Sie beschreiben im Allgemeinen die Emissionen, die während der OBM-Fahrt erzeugt wurden, und die Bedingungen, unter denen sie stattfand. Einige Fahrtparameter im Zusammenhang mit Hashing werden verwendet, um die Zufallsauswahl von OBM-Fahrten für eine spätere OTA-Übertragung zu unterstützen.
2.2.
Vor der ersten Berechnung der einzelnen zutreffenden Parameter seit der Herstellung des Fahrzeugs, dem Zurücksetzen gespeicherter Daten mittels eines universellen Lesegeräts oder Servicegeräts oder dem Zurücksetzen der Parameter, das aufgrund eines Umprogrammierungsereignisses oder des Austauschs des Steuergeräts erfolgt, ist ein Standardwert von 0xFF für jedes Datenbyte festzulegen, sofern nichts anderes bestimmt ist.
2.3.
Für Parameter, die nicht auf der Grundlage des Antriebsstrangtyps berechnet werden müssen, wird für jedes Datenbyte ein Standardwert von 0xFF übernommen.
2.4.
Bei einer Fehlfunktion, die die Berechnung eines OBM-Fahrtparameters verhindert, kann für jedes anwendbare Datenbyte ein Wert von 0xFF gemeldet werden, wenn das OBM-System nicht in der Lage ist, einen angemessenen alternativen Schätzwert durch Modellierung oder alternative Signale bereitzustellen. Wenn 0xFF aufgrund einer Fehlfunktion ausgegeben wird, muss Bit 2 von Parameter 2.22 festgelegt werden.
2.5.
Kilometerzähler für OBM-Fahrt (Parameter 2.1 und 2.2)
2.5.1.
Das OBM-System muss einen Wert für den „Fahrzeugkilometerzähler” und die „OBM-Fahrstrecke” bereitstellen, mit dem am Ende der OBM-Fahrt sowohl die dem Fahrer angezeigte Gesamtfahrstrecke während der Fahrzeuglebensdauer als auch die Gesamtfahrstrecke während der OBM-Fahrt angezeigt wird. Für diese Werte des Kilometerzählers ist dieselbe Datenquelle zu verwenden wie für den Wert des Kilometerzählers, der dem Fahrer angezeigt wird.
2.6.
Leerlaufzeit (Parameter 2.4)
2.6.1.
Das OBM-System muss den Parameter „Leerlaufzeit” zur Verfügung stellen, der die kumulierte Zeit des Motorbetriebs im Leerlauf während der OBM-Fahrt aufzeichnet.
2.6.2.
Für die Berechnung dieses Parameters bedeutet Leerlauf, dass der Fahrer das Gaspedal loslässt und entweder die Fahrzeuggeschwindigkeit höchstens 1 km pro Stunde beträgt oder die Motordrehzahl höchstens 200 U/Min über normaler Warmlaufdrehzahl liegt (anhand der Antriebsposition für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe bestimmt).
2.7.
Streckenabhängiges NOx (Parameter 2.5)
2.7.1.
Das OBM-System muss einen streckenabhängigen NOx-Parameter zur Angabe der durchschnittlichen NOx-Emissionsmassen während der OBM-Fahrt bereitstellen.
2.7.2.
Der Parameter Streckenabhängiges NOx wird berechnet als die Gesamtmasse der NOx-Emissionen während der OBM-Fahrt dividiert durch die OBM-Fahrstrecke am Ende der OBM-Fahrt. Bei OBM-Fahrten mit einer gefahrenen Gesamtstrecke der OBM-Fahrt von weniger als 1 km sind die NOx-Gesamtemissionen während der OBM-Fahrt durch 1 km zu dividieren.
2.8.
Kilometerzähler für OBM-Fahrt (Parameter 2.9 und 2.22)
2.8.1.
Das OBM-System muss verschiedene OBM-Fahrtverhältnisse bereitstellen. Jedes Verhältnis wird berechnet aus der kumulierten Fahrstrecke der OBM-Fahrt dividiert durch die OBM-Fahrstrecke.
2.8.2.
Verhältnis Nachbehandlungsstatus und Emissionsminderungssystem (Parameter 2.9 bis 2.12)
2.8.2.1.
Das OBM-System muss Parameter für das Verhältnis des Nachbehandlungsstatus einer OBM-Fahrt zur Verfügung stellen, das den Prozentsatz der mit den Abgasnachbehandlungs-/Kontrollsystemen gefahrenen OBM-Fahrstrecke unter bestimmten Bedingungen widerspiegelt:

a)
Der Parameter „Regenerierungsstreckenverhältnis” (Parameter 2.9) muss den prozentualen Anteil der OBM-Fahrstrecke angeben, auf der mindestens ein Regenerierungsprozess der Nachbehandlung stattfindet.
b)
Der Parameter „Überwachtes AES-Streckenverhältnis” (Parameter 2.10) muss den Prozentsatz der OBM-Fahrstrecke darstellen, bei der mindestens ein überwachtes AES aktiv ist, was durch den Parameter „AES-Status” angezeigt wird.
c)
Der Parameter „Reagensinhibitionsverhältnis” (Parameter 2.11) muss den prozentualen Anteil der OBM-Fahrstrecke darstellen, bei dem die Zufuhr des Reagens zum Abgasnachbehandlungssystem aufgrund von Umgebungsbedingungen verhindert wird.
d)
Der Parameter „Modelliertes Datenverhältnis” (Parameter 2.12) muss den Prozentsatz der gefahrenen OBM-Fahrstrecke darstellen, wenn die streckenabhängigen Emissionsdaten ohne aktive Eingaben des NOx-Sensors berechnet werden.

2.8.3.
Geschwindigkeitsintervall-Verhältnisse (Parameter 2.13 bis 2.16)
2.8.3.1.
Das OBM-System muss Parameter für das Geschwindigkeitsintervall-Verhältnis zur Verfügung stellen, das den Prozentsatz der während der OBM-Fahrt in verschiedenen Geschwindigkeitsintervallen gefahrenen OBM-Fahrstrecken widerspiegelt. Die Parameter des Geschwindigkeitsintervall-Verhältnisses sind definiert als:

a)
„Geschwindigkeit – Verhältniszahl für geringe innerörtliche Geschwindigkeit” : Fahrzeuggeschwindigkeit kleiner oder gleich 30 km/h
b)
„Geschwindigkeit – Verhältniszahl für innerörtliche Geschwindigkeit” : Fahrzeuggeschwindigkeit größer als 30 km/h und kleiner oder gleich 60 km/h
c)
„Geschwindigkeit – Verhältniszahl für außerörtliche Geschwindigkeit” : Fahrzeuggeschwindigkeit größer als 60 km/h und kleiner oder gleich 90 km/h
d)
„Geschwindigkeit – Verhältniszahl für Autobahngeschwindigkeit” : Fahrzeuggeschwindigkeit höher als 90 km/h.

2.8.4.
EV-Streckenverhältnis (Parameter 2.17)
2.8.4.1.
Das OBM-System muss einen Parameter „EV-Streckenverhältnis” bereitstellen, der den Prozentsatz der OBM-Fahrstrecke widerspiegelt, der ohne Einsatz des Motors gefahren wird.
2.8.5.
OBM-Fahrtbedingungsverhältnis (Parameter 2.18 bis 2.21)
2.8.5.1.
Das OBM-System muss Parameter für das OBM-Fahrtbedingungsverhältnis zur Verfügung stellen, das den Prozentsatz der unter bestimmten Bedingungen gefahrenen OBM-Fahrstrecke widerspiegelt:

a)
Der Parameter „Verhältnis Umgebungstemperatur niedrig” (Parameter 2.18) muss den prozentualen Anteil der OBM-Fahrstrecke bei Umgebungstemperaturen unter 0 °C darstellen.
b)
Der Parameter „Verhältnis Umgebungstemperatur hoch” (Parameter 2.19) muss den prozentualen Anteil der OBM-Fahrstrecke bei Umgebungstemperaturen über 35 °C darstellen.
c)
Der Parameter „Verhältnis Höhenlage hoch” (Parameter 2.20) entspricht dem Prozentsatz der OBM-Fahrstrecke in Höhenlagen über 700 m über Normalhöhennull.
d)
Der Parameter „Verhältnis außerhalb der erweiterten Umgebungsbedingungen” (Parameter 2.21) entspricht dem Prozentsatz der OBM-Fahrstrecke, wenn eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

—

Umgebungstemperatur unter -7 °C oder über 38 °C

—

Höhenlage über 1300 m über Normalhöhennull.

2.8.6.
MI-Status (Parameter 2.22)
2.8.6.1.
Das OBM-System muss einen Parameter „MI-Status (Fahrtende)” bereitstellen, um den Ausfallstatus während der OBM-Fahrt anzuzeigen. Der Parameter besteht aus drei Datenbits mit folgenden Status:

Bit 0:
Zeigt den MI-Status am Ende der OBM-Fahrt an (0 = MI ausgeschaltet, 1 = MI eingeschaltet)
Bit 1:
Zeigt an, dass während dieser OBM-Fahrt eine Störung festgestellt wurde, die normalerweise die MI auslösen würde, sobald die für die Aktivierung der Fehlfunktion erforderlichen aufeinanderfolgenden Feststellungen der Kriterien erfüllt sind (z. b. das ein ausstehender Fehlercode gespeichert wurde). 0 bedeutet, dass keine Fehler erkannt wurden, 1 bedeutet mindestens einen während einer OBM-Fahrt erkannten anwendbaren Fehler.
Bit 2:
Zeigt an, dass während dieser OBM-Fahrt eine Fehlfunktion festgestellt wurde, die dazu geführt hat, dass mindestens 1 OBM-Fahrtparameter einen Standardwert gemäß Absatz 2.4 angenommen hat. (0 bedeutet, dass keine Fehler erkannt wurden, 1 bedeutet mindestens einen während einer OBM-Fahrt erkannten anwendbaren Fehler)

Wenn die Antriebstechnik, mit der das Fahrzeug ausgerüstet ist, keinen MI-Status aufweist, sind die Bits 0 und 1 als Null anzugeben.

2.9.
OBM-Überwachungsstatus, OBM-Aufforderungsstatus und Status „Mögliche Manipulation” (Fahrtende) (Parameter 2.25 bis 2.29)
2.9.1.
Das OBM-System muss den Status der OBM-Überwachung, der OBM-Aufforderungen und des Grades der Manipulationserkennung zur Verfügung stellen, um den Status der in den Absätzen 1.9 und 1.11 definierten Überwachungs- und Aufforderungssysteme widerzuspiegeln.
2.9.2.
Vom Hersteller reservierte OBM-Fahrtparameter (Parameter 2.30)
2.9.2.1.
Das OBM-System muss zehn „vom Hersteller reservierte” Parameter zur Verfügung stellen. Diese können vom Hersteller fakultativ verwendet werden, um vom Hersteller definierte OBM-Daten zu melden. Diese Parameter dürfen keine personenbezogenen Daten enthalten. Ungenutzte Datenparameter sind mit Nullwerten zu füllen.
2.9.3.
Gültigkeitsstatus des Hashwerts der OBM-Fahrt (Parameter 2.31)
2.9.3.1.
Das OBM-System muss den Parameter „Gültigkeitsstatus des Hashwerts der OBM-Fahrt” bereitstellen, um ein erfolgreiches Hashing des Datenpakets für die OBM-Fahrt anzuzeigen.

[0]
gibt an, dass die Berechnung des „Hashwerts der OBM-Fahrt” unvollständig ist.
[1]
gibt an, dass die Berechnung des „Hashwerts der OBM-Fahrt” erfolgreich abgeschlossen wurde und dass der verkürzte Hashwert gemäß Absatz 9.6 im entsprechenden Datenspeicher der OBM-Fahrt abgespeichert ist.

2.9.3.2.
Vor der ersten Berechnung seit der Herstellung des Fahrzeugs, dem Zurücksetzen gespeicherter Daten mittels eines universellen Lesegeräts oder Servicegeräts oder dem Zurücksetzen der Parameter, das aufgrund eines Umprogrammierungsereignisses oder des Austauschs des Steuergeräts erfolgt, ist ein Standardwert von 0x00 für jedes Datenbyte festzulegen, sofern nichts anderes bestimmt ist.
2.9.4.
Hashwert der OBM-Fahrt (Parameter 2.32)
2.9.4.1.
Das OBM-System muss einen Parameter „Hashwert der OBM-Fahrt” zur Aufzeichnung des Hashwerts der OBM-Fahrt zur Verfügung stellen, der sich aus der in Absatz 9.6 definierten Hashfunktion ergibt.
2.9.4.2.
Bis zum Abschluss der Berechnung der anwendbaren OBM-Fahrtdaten des „Hashwerts der OBM-Fahrt” muss in jedem zugeteilten Datenbyte des Parameters ein Wert von 0xFF verwendet werden.

3.
OBM-Lebensdauerparameter

3.1.
Alle in Anlage 3 aufgeführten Lebensdauerparameter sind auf Abruf über die serielle Schnittstelle des Standard-Datenübertragungsanschlusses des OBM-Systems zur Verfügung zu stellen.
3.2.
Bei Parametern, die nicht auf den Fahrzeugtyp oder die Antriebstechnik anwendbar sind, kann die Verfügbarkeit über die serielle Schnittstelle des Standard-Datenübertragungsanschlusses für das OBM-System entfallen.
3.3.
Abweichend von den Rücksetzbedingungen, die in den in Teil A genannten Normen festgelegt sind, werden nach der Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Werte für die Lebensdauer beibehalten.
3.4.
Bei Fehlfunktionen mit Einfluss auf die Werte von Lebensdauerzählern oder die Ersetzung der entsprechenden Steuergeräte dürfen die Zähler eingefroren oder ggf. gleichzeitig zurückgesetzt werden, damit gewährleistet wird, dass die Werte weiterhin vollständig synchron bleiben.
3.5.
NOx-Masse (Lebensdauer) (Parameter 3.1)
3.5.1.
Das OBM-System muss den Parameter NOx Masse (Lebensdauer) zur Verfügung stellen, der die über die gesamte Lebensdauer emittierte NOx-Emissionsmasse des Fahrzeugs anzeigt. Der Wert dieses Parameters muss durch Integration des Parameters NOx-Massendurchsatz im Auspuff (Parameter 1.15) in einem Zeitintervall von 1 Sekunde berechnet werden.
3.6.
Kilometerstand (Parameter 3.5)
3.6.1.
Das OBM-System muss den dem Fahrzeugnutzer angezeigten Kilometerstand mit dem Parameter „Kilometerstand” bereitstellen.
3.7.
Zurückgelegte Strecke insgesamt – EV (Lebensdauer) (Parameter 3.6)
3.7.1.
Das OBM-System muss den Parameter „Zurückgelegte Strecke insgesamt – EV (Lebensdauer)” zur Verfügung stellen, der die Gesamtstrecke anzeigt, die das Fahrzeug im vollständig elektrischen Modus zurückgelegt hat, d. h. ohne Verwendung des Motors.
3.8.
Geschwindigkeitsintervall-Verhältnisse (Lebensdauer) (Parameter 3.11 bis 3.15)
3.8.1.
Das OBM-System muss Parameter für das Geschwindigkeitsintervall-Verhältnis zur Verfügung stellen, die den Prozentsatz der während der Fahrzeuglebensdauer in verschiedenen Geschwindigkeitsintervallen gefahrenen OBM-Fahrstrecke widerspiegeln. Die Parameter des Geschwindigkeitsintervall-Verhältnis (Lebensdauer) sind wie folgt definiert:

a)
„Geschwindigkeit – Verhältniszahl für geringe innerörtliche Geschwindigkeit (Lebensdauer)” : Fahrzeuggeschwindigkeit kleiner oder gleich 30 km/h
b)
„Geschwindigkeit – Verhältniszahl für innerörtliche Geschwindigkeit (Lebensdauer)” : Fahrzeuggeschwindigkeit größer als 30 km/h und kleiner oder gleich 60 km/h.
c)
„Geschwindigkeit – Verhältniszahl für außerörtliche Geschwindigkeit (Lebensdauer)” : Fahrzeuggeschwindigkeit größer als 60 km/h und kleiner oder gleich 90 km/h.
d)
„Geschwindigkeit – Verhältniszahl für Autobahngeschwindigkeit (Lebensdauer)” : Fahrzeuggeschwindigkeit größer als 90 km/h und kleiner oder gleich 145 km/h.
e)
„Geschwindigkeit außerhalb der erweiterten Bedingungen (Lebensdauer)” : Fahrzeuggeschwindigkeit höher als 145 km/h.

3.9.
Zurückgelegte Gesamtstrecke — OBM (Lebensdauer) (Parameter 3.4)
3.9.1.
Das OBM-System muss den Parameter „Zurückgelegte Gesamtstrecke – OBM (Lebensdauer)” zur Verfügung stellen, der den Kilometerstand für den Parameter NOx-Masse (Lebenszeit) anzeigt. Der Parameter muss die während der Lebensdauer des Fahrzeugs sowohl bei laufendem Verbrennungsmotor als auch bei vollelektrischer Fahrt zurückgelegte Strecke enthalten.

4.
Eigenschaftsparameter der OBM-Outbox

4.1.
Alle in Anlage 4 zu diesem Anhang aufgeführten „OBM-OTA-Outbox” -Parameter werden auf Anfrage über die serielle Schnittstelle des Standard-Datenübertragungsanschlusses des OBM-Systems zur Verfügung gestellt.
4.2.
OBM-Versionsnummer (Parameter 4.1)
4.2.1.
Das OBM-System muss eine „OBM-Versionsnummer” zur Verfügung stellen, die die Version des OBM-Basissystems und die Version der Implementierung des Herstellers angibt. Der Parameter „OBM-Versionsnummer” besteht aus zwei Datenbytes.
4.2.2.
Das OBM-Basissystem ist mit einer zweistelligen Zahl von 00 bis 64 darzustellen. Fahrzeuge, die dieser Verordnung entsprechen, müssen eine OBM-Basisversionsnummer von 01 haben, die dem in Anlage 7 festgelegten OBM-Datenschema entspricht.
4.2.3.
Die Versionsnummer der Implementierung des Herstellers kann vom Hersteller zur Bezeichnung spezifischer Systeme verwendet werden, wenn der Hersteller Daten gemäß Absatz 4.3 definiert. Die Versionsnummer der Implementierung des Herstellers ist als dreistellige Zahl von 000 bis 999 darzustellen.
4.2.4.
Die „OBM-Versionsnummer” wird als Ganzzahl mit zwei Bytes gebildet, indem die Standardversionsnummer des OBM-Systems als Ganzzahl-Tausender (A) zu der nachstehend dargestellten Versionsnummer des Herstellers (B) hinzugefügt wird.

4.3.
Vom Hersteller reservierte Outbox-Parameter (Parameter 4.2)
4.3.1.
Das OBM-System kann bis zu 10 vom Hersteller reservierte Outbox-Parameter zur Verfügung stellen. Diese können vom Hersteller fakultativ verwendet werden, um vom Hersteller definierte Outbox-Metadaten zu melden. Die Hersteller müssen die Daten in den Typgenehmigungsunterlagen eindeutig beschreiben.
4.4.
Gültigkeitsstatus des Hashwerts der OBM-Übertragung (Parameter 4.3)
4.4.1.
Das OBM-System muss einen Parameter mit dem Gültigkeitsstatus des Hashwerts der OBM-Übertragung bereitstellen, um vor der Übertragung das erfolgreiche Hashing des „OBM-OTA-Outbox” -Datenpakets anzuzeigen.

[0]
gibt an, dass die Berechnung des „Hashwerts der OBM-Übertragung” unvollständig ist.
[1]
gibt an, dass die Berechnung des „Hashwerts der OBM-Übertragung” erfolgreich abgeschlossen wurde und dass der Hashwert im entsprechenden „OBM-OTA-Outbox” -Datenspeicher gemäß Absatz 9.8 gespeichert wird.

4.4.2.
Vor der ersten Berechnung seit der Herstellung des Fahrzeugs, dem Zurücksetzen gespeicherter Daten mittels eines universellen Lesegeräts oder Servicegeräts oder dem Zurücksetzen der Parameter, das aufgrund eines Umprogrammierungsereignisses oder des Austauschs des Steuergeräts erfolgt, ist ein Standardwert von 0x00 für jedes Datenbyte festzulegen, sofern nichts anderes bestimmt ist.
4.5.
Hashwert der OBM-Übertragung (Parameter 4.4)
4.5.1.
Das OBM-System muss einen Parameter „Hashwert der OBM-Übertragung” zur Verfügung stellen, indem der Hashwert aufgezeichnet wird, der sich aus der Hashfunktion gemäß Absatz 9.8 ergibt.
4.5.2.
Bis der „Hashwert der der OBM-Übertragung” der zutreffenden „OBM-OTA-Outbox” berechnet wurde, wird in jedem zugeteilten Datenbyte des Parameters der Wert 0xFF verwendet.

5.
Batterie-Dauerhaltbarkeitsparameter

5.1.
Die Werte aller in Anlage 5 zu diesem Anhang aufgeführten Parameter werden auf Anfrage mit dem Standard-Datenübertragungsanschluss für das OBM-System über die serielle Schnittstelle zur Verfügung gestellt und für die OTA-Übertragung der in Absatz 8.4 definierten „OBM-OTA-Outbox” zur Verfügung gestellt.
5.2.
Bei Parametern, die nicht auf den Fahrzeugtyp oder die Antriebstechnik anwendbar sind, kann die Verfügbarkeit über die serielle Schnittstelle des Standard-Datenübertragungsanschlusses für das OBM-System entfallen.
5.3.
Aktuelle Strecke über die Batterielebensdauer (Parameter 5.3)
5.3.1.
Das OBM-System muss einen Parameter „Aktuelle Strecke über die Batterielebensdauer” zur Verfügung stellen, um die mit der derzeit installierten Batterie für Antriebszwecke zurückgelegte Strecke anzuzeigen.
5.3.2.
Bei Fahrzeugen, bei denen die Lebensdauerwerte wie in Absatz 3 beschrieben zurückgesetzt wurden oder wenn Fahrzeuge über die Möglichkeit zum Batterietausch verfügen, trägt der Hersteller einen anderen Wert in „Aktuelle Strecke über die Batterielebensdauer” ein, um die tatsächlich zurückgelegte Strecke mit der derzeit installierten Batterie für Antriebszwecke am besten darzustellen.
5.4.
Austauschstatus der Antriebsbatterie (Parameter 5.12)
5.4.1.
Das OBM-System muss einen Parameter „Austauschstatus der Antriebsbatterie” bereitstellen, um anzuzeigen, ob das Batteriesystem während der Lebensdauer des Fahrzeugs ersetzt, repariert oder ausgetauscht wurde. Der Parameter umfasst 4 Bytes. Wird der Statusparameter für den Austausch der Antriebsbatterie vom zutreffenden Steuergerät unterstützt, werden in Byte A die folgenden Bits festgelegt:

Bit 0: gibt an, ob der Batterieaustauschverlauf verfügbar ist:

[0]
gibt an, dass der Batterieaustauschverlauf nicht verfügbar ist oder nicht unterstützt wird.
[1].
gibt an, dass ein Batterieaustauschverlauf verfügbar ist.

Bit 1: gibt an, ob die Batterie ersetzt oder ausgetauscht wurde:

[0]
gibt an, dass die Batterie nicht ersetzt oder ausgetauscht wurde oder dass, wenn kein Batterieaustauschverlauf vorliegt, keine Daten verfügbar sind.
[1].
gibt an, dass während der Lebensdauer des Fahrzeugs mindestens einmal eine Reparatur oder ein Austausch des Batteriesystems erfolgt ist.

Byte A Bits 2-7 und Byte B, C und D sind für zukünftige Erweiterungen reserviert.

5.4.2.
Wird eine Statusanzeige für den Austausch der Antriebsbatterie vom jeweiligen Steuerungssystem nicht unterstützt, ist für jedes Datenbyte der Wert 0x00 anzugeben.

6.
OBM-Datenspeicherparameter

6.1.
Der Inhalt des Borddatenspeichers des OBM-Systems, der zur Aufzeichnung und Verwaltung von OBM-Daten verwendet wird, wird im Fahrzeug gespeichert und auf Anfrage über die serielle Schnittstelle des Standard-Datenübertragungsanschlusses für das OBM-System zur Verfügung gestellt.
6.2.
Ist ein in den in Anlage 7 definierten OBM-Datenschemata spezifizierter Datenparameter nicht auf den Fahrzeugtyp anwendbar, wie in den Tabellen in Anlagen 2 bis 5 angegeben, so ist jedes ungenutzte Datenbyte mit dem Wert 0xFF auszufüllen.
6.3.
Ungenutzte Datenbytes der vom Hersteller festgelegten Parameter und reservierte Datenzuweisungen sind jeweils mit dem Wert 0x00 auszufüllen.
6.4.
Vor der ersten Berechnung der einzelnen zutreffenden Parameter seit der Herstellung des Fahrzeugs, dem Zurücksetzen gespeicherter Daten mittels eines universellen Lesegeräts oder Servicegeräts oder dem Zurücksetzen der Parameter, das aufgrund eines Umprogrammierungsereignisses oder des Austauschs des Steuergeräts erfolgt, ist ein Standardwert von 0xFF für jedes Datenbyte festzulegen, sofern nichts anderes bestimmt ist.
6.5.
Letzte OBM-Fahrten
6.5.1.
Der Parameter „Letzte OBM-Fahrten” entspricht den letzten [10] gültigen OBM-Fahrtdatenpaketen, wie in Absatz 8.2 definiert und in Anlage 6 Tabelle 6.1 beschrieben.
6.5.2.
Der Dateninhalt jedes OBM-Fahrtdatenpakets ist zu speichern, um das Layout und die Reihenfolge der Datenparameter, wie sie für das Hashing der OBM-Fahrtdaten gemäß Absatz 9.6 verwendet werden, zu bewahren.
6.6.
OBM-OTA-Warteschlange
6.6.1.
Der Parameter „OBM-OTA-Warteschlange” muss bis zu [5] gespeicherte OBM-Fahrtdatenpakete darstellen, die für die OTA-Datenübertragung gemäß Absatz 8.3 ausgewählt und in Anlage 6 Tabelle 6.2 beschrieben werden.
6.6.2.
Der Dateninhalt jedes OBM-Fahrtdatenpakets ist zu speichern, um das Layout und die Reihenfolge der Datenparameter, wie sie für das Hashing der OBM-Fahrtdaten gemäß Absatz 9.6 verwendet werden, zu bewahren.
6.6.3.
Wenn OBM-Daten mit einem universellen Lesegerät oder Servicegerät gelöscht werden, darf die „OBM-OTA-Warteschlange” nicht zurückgesetzt werden.
6.7.
OBM-OTA-Outbox
6.7.1.
Der Parameter „OBM-OTA-Outbox” steht für das Datenpaket „OBM-OTA-Outbox” , wie in Absatz 8.4 definiert und in Anlage 6 Tabelle 6.3 beschrieben.
6.7.2.
Der Dateninhalt des „OBM-OTA-Outbox” -Datenpakets ist zu speichern, um das Layout und die Reihenfolge der Datenparameter, wie sie für das in Absatz 9.8 beschriebene Datenhashing der „OBM-OTA-Outbox” verwendet werden, zu bewahren.
6.8.
Letzte OBM-Übertragung
6.8.1.
Der Parameter „Letzte OBM-Übertragung” steht für die gespeicherte „Letzte OBM-Übertragung” wie in Absatz 8.5 definiert und in Anlage 6 Tabelle 6.4 beschrieben.
6.8.2.
Abweichend von den Rücksetzbedingungen, die in den in Teil A genannten Standards festgelegt sind, muss der Inhalt des Parameters „Letzte OBM-Übertragung” nach Inbetriebnahme des Fahrzeugs erhalten bleiben und darf nicht zurückgesetzt werden, wenn die Fahrzeugdaten mit einem universellen Lesegerät oder Servicegerät zurückgesetzt werden.
6.9.
Vom OBM übertragene Hashliste
6.9.1.
Der Dateninhalt des Parameters „Vom OBM übertragene Hashliste” entspricht dem Inhalt der gespeicherten „OBM-Hashliste” gemäß Absatz 8.6 und wie in Anlage 6 Tabelle 6.5 beschrieben. Der Inhalt der „OBM-Hashliste” wird in einem nicht flüchtigen Speicher gespeichert. Datenbytes, die seit der Herstellung des Fahrzeugs noch nicht gefüllt wurden, müssen den Wert 0xFF aufweisen.
6.9.2.
Abweichend von den Rücksetzbedingungen, die in den in Teil A genannten Standards festgelegt sind, wird der Inhalt des Parameters „OBM-Hashliste” nach Inbetriebnahme des Fahrzeugs beibehalten. Soweit technisch möglich, werden die gespeicherten Werte nach Software-Updates des Steuergeräts und auch dann nicht zurückgesetzt, wenn die Fahrzeugdaten mit einem universellen Lesegerät oder Servicegerät zurückgesetzt werden. Nur bei einem Austausch der betreffenden Steuergeräte darf der Inhalt der „OBM-Hashliste” auf 0xFF zurückgesetzt werden.

TEIL B

Die fahrzeugseitige Verarbeitung von OBM-Daten umfasst folgende Aspekte:
—

Berechnung der Parameter der OBM-Fahrtdaten jeder OBM-Fahrt sowie anderer OBM-Parameter;

—

Speicherung und -verarbeitung von OBM-Daten im Fahrzeug in speziellen Speicherplätzen;

—

Hashing der OBM-Daten zur Berechnung von Hashwerten für bestimmte OBM-Datensätze. Dies unterstützt die Auswahl von OBM-Daten für die spätere OTA-Übertragung und die Überprüfung der Integrität der OBM-Daten.

Diese Aspekte sind in einem Flussdiagramm in Anlage 8 grafisch zusammengefasst.

7.
Berechnung von OBM-Parametern

7.1.
Das OBM-System muss sicherstellen, dass die in den Anlagen 2 bis 5 aufgeführten Parameter (mit Ausnahme derjenigen, die statische Werte darstellen) gemäß ihren technischen Spezifikationen und den Anforderungen dieses Absatzes berechnet werden. Parameter, die auf die Antriebstechnik des Fahrzeugs nicht anwendbar sind, können weggelassen werden.
7.2.
Berechnung der Parameter der OBM-Fahrtdaten
7.3.
Nach Abschluss jeder OBM-Fahrt (Fahrtende) schließt das OBM-System die Berechnung ab und erfasst alle in Anlage 2 definierten relevanten Parameter der Fahrt.
7.4.
Die Berechnung der Parameter der OBM-Fahrtdaten kann entfallen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

—

„OBM-Fahrstrecke” (Parameter 2.2) ist am Ende der OBM-Fahrt weniger als 0,1 km.

—

„OBM-Fahrstrecke” (Parameter 2.2), „OBM-Fahrtzeit” (Parameter 2.3) oder die „Leerlaufzeit” (Parameter 2.4) erreichen während der OBM-Fahrt ihre Höchstwerte.

—

Eine neue OBM-Fahrt beginnt, bevor die Berechnung der Fahrtdatenparameter und das Hashing der OBM-Fahrtdaten abgeschlossen sind.

7.5.
Wenn die Berechnung der Parameter der OBM-Fahrtdaten nicht abgeschlossen ist, dürfen die Daten der Fahrt verworfen und müssen nicht im Fahrzeug gespeichert werden. Daten aus verworfenen Fahrten sind in die Aktualisierung der OBM-Lebensdauer-Parameter gemäß Absatz 7.7 aufzunehmen.
7.6.
Wenn die Berechnung der Fahrtdatenparameter abgeschlossen ist, muss das OBM-System die OBM-Fahrtdaten gemäß Absatz 9.6 hashen. Die Berechnung der Parameter der OBM-Fahrtdaten und das Hashing der OBM-Fahrtdaten sind spätestens 10 Sekunden nach dem Ende der OBM-Fahrt abzuschließen.
7.7.
Berechnung von OBM-Lebensdauerparametern
7.8.
Mindestens einmal nach Ende jeder OBM-Fahrt muss das OBM die in Anlage 3 festgelegten OBM-Lebensdauerparameter gemäß den Spezifikationen und Rücksetzregeln in Anlage 3 und in Absatz 3 aktualisieren.

8.
Speicherung und -verarbeitung der OBM-Daten im Fahrzeug

8.1.
Das OBM-System nutzt die in den Absätzen 8.2 bis 8.6 beschriebenen fahrzeugseitigen Speicherplätze, um die Verarbeitung der OBM-Daten zu unterstützen. Der Inhalt dieser Speicherplätze muss die in Absatz 6 beschriebenen Parameter widerspiegeln.
8.2.
Letzte OBM-Fahrten
8.2.1.
Im Speicherplatz „Letzte OBM-Fahrten” werden die OBM-Fahrdatenpakete für die zehn letzten OBM-Fahrten gespeichert.
8.2.2.
Die OBM-Daten für letzte Fahrten werden rollierend verwaltet. Wird ein neues OBM-Fahrdatenpaket zum Speicherplatz „Letzte OBM-Fahrten” hinzugefügt, so ist das älteste OBM-Fahrdatenpaket zu löschen, wenn keine leeren Positionen verfügbar sind.
8.3.
OBM-OTA-Warteschlange
8.3.1.
Der Speicherplatz „OBM-OTA-Warteschlange” muss bis zu fünf OBM-Fahrtdatenpakete speichern, die für die OTA-Übertragung gemäß Absatz 9.7 ausgewählt wurden.
8.3.2.
Wurde ein OBM-Datenpaket für eine OBM-Fahrt für die OTA-Übertragung gemäß Absatz 9.7 ausgewählt, so kopiert das OBM-System dieses OBM-Fahrdatenpaket in die „OBM-OTA-Warteschlange” .
8.3.3.
Das OBM-System überwacht, ob die Warteschlange voll ist.

—

Ist sie nicht voll, fügt das OBM-System so lange weitere Datenpakete für OBM-Fahrten hinzu, bis die Kapazität erschöpft ist.

—

Wenn die „OBM-OTA-Warteschlange” voll ist, überträgt das OBM-System den Inhalt der „OBM-OTA-Warteschlange” in die „OBM-OTA-Outbox” und löscht den Inhalt der „OBM-OTA-Warteschlange” .

8.4.
OBM-OTA-Outbox
8.4.1.
Der Speicherplatz „OBM-OTA-Outbox” wird zur Vorbereitung der OBM-Daten für die OTA-Übertragung verwendet.
8.4.2.
Nach der Übertragung des Inhalts der „OBM-OTA-Warteschlange” fügt das OBM-System die folgenden zusätzlichen Parameter am Ende der „OBM-OTA-Outbox” an:

—

OBM-Lebensdauerparameter gemäß Anlage 3;

—

Eigenschaftsparameter der OBM-Outbox gemäß Anlage 4;

—

Dauerhaltbarkeitsparameter der Batterie gemäß Anlage 5;

—

Den Inhalt des Speicherplatzes „Vom OBM übertragene Hashliste” .

8.4.3.
Als Parameterwerte werden an die „OBM-OTA-Outbox” diejenigen angefügt, die zu dem Zeitpunkt aus der „OBM-OTA-Warteschlange” in die „OBM-OTA-Outbox” kopiert werden.
8.4.4.
Für Parameter, die nicht auf der Grundlage des Antriebsstrangtyps berechnet werden müssen, wird für jedes Datenbyte ein Standardwert von 0xFF übernommen.
8.4.5.
Nach dem Anfügen dieser zusätzlichen Daten führt das OBM-System das Hashing des Inhalts der OBM-OTA-Outbox gemäß Absatz 9.8 durch. Wenn eine volle „OBM-OTA-Warteschlange” das Verschieben neuer OBM-Fahrdatenpakete in die „OBM-OTA-Outbox” auslöst, ehe die Übertragung der „OBM-OTA-Outbox” abgeschlossen und die Outbox anschließend gelöscht wurde, werden die bestehenden Parameterwerte für „OBM-OTA-Outbox” gelöscht, bevor neue Inhalte der „OBM-OTA-Warteschlange” kopiert werden. In diesem Fall ist der in Absatz 1.12 beschriebene „Überschreibungszähler der OBM-OTA-Outbox” um eins zu erhöhen.
8.5.
Letzte OBM-Übertragung
8.5.1.
Im Speicherplatz „Letzte OBM-Übertragung” muss das Datenpaket „OBM-OTA-Outbox” gespeichert werden, das der letzten OTA-Übertragung entspricht.
8.5.2.
Nach erfolgreicher Übertragung der „OBM-OTA-Outbox” kopiert das OBM-System das gesamte „OBM-OTA-Outbox” -Paket in den Speicherplatz „Letzte OBM-Übertragung” .
8.5.3.
Nachdem überprüft wurde, dass das Datenpaket erfolgreich im Speicherplatz „Letzte OBM-Übertragung” gespeichert wurde, löscht das OBM-System den Inhalt der „OBM-OTA-Outbox” .
8.6.
Vom OBM übertragene Hashliste
8.6.1.
Im Speicherplatz „OBM-Hashliste” werden die Parameterwerte des „Hashwerts der OBM-Übertragung” aus den fünf zuletzt übertragenen „OBM-OTA-Outbox” -Datenpaketen gespeichert.
8.6.2.
Dieser Speicherplatz ist rollierend zu verwalten. Wenn dem Speicherplatz ein neuer „Hashwert der OBM-Übertragung” hinzugefügt wird, wird der älteste „Hashwert der OBM-Übertragung” gelöscht, sofern keine leeren Positionen verfügbar sind.
8.6.3.
Nach erfolgreicher Übertragung der „OBM-OTA-Outbox” speichert das OBM-System den „Hashwert der OBM-Übertragung” in der „OBM-Hashliste” .
8.6.4.
Abweichend von den Rücksetzbedingungen, die in den in Teil A genannten Standards festgelegt sind, ist der Inhalt der „OBM-Hashliste” gemäß der Beschreibung in Absatz 6.9 beizubehalten.

9.
Hashing der OBM-Daten

9.1.
Das OBM-System wendet die in Absatz 9.5 beschriebene Standard-Hashfunktion an, um den Hashwert der OBM-Fahrtdaten (gemäß Absatz 9.6) und der „OBM-OTA-Outbox” (gemäß Absatz 9.8) zu berechnen.
9.2.
Der Hashwert der OBM-Fahrtdaten ist zur Auswahl eines OBM-Fahrtdatenpakets für die spätere OTA-Übertragung gemäß Absatz 9.7 zu verwenden.
9.3.
Die Hashwerte von „OBM-OTA-Outbox” -Datenpaketen können verwendet werden, um die Integrität der Übertragung von OBM-Daten von Fahrzeugen an Behörden zu überprüfen.
9.4.
Vor dem Hashing müssen die OBM-Daten nach den OBM-Datenschemata in Anlage 7 strukturiert sein. Für die in diesen OBM-Datenschemata definierten Datenparameter, die nicht auf den Fahrzeugtyp anwendbar sind, muss das OBM-System jedes ungenutzte Datenbyte mit einem Standardwert von 0xFF auffüllen.
9.5.
OBM-Hashfunktion
9.5.1.
Das OBM-System muss einen SHA-256-Hashing-Prozess implementieren, der die in diesem Anhang beschriebenen Hashing-Vorgänge unterstützt. Alle Hashing-Vorgänge im Fahrzeug müssen im Einklang mit international anerkannten kryptografischen Standards durchgeführt werden, um die kryptografische Robustheit, die Datenintegrität und die Widerstandsfähigkeit gegen unbefugte Eingriffe zu gewährleisten.
9.6.
Hashing der OBM-Fahrtdaten
9.6.1.
Nach der Berechnung der OBM-Fahrtdatenparameter gemäß Absatz 7.2 sind die Inhalte der OBM-Fahrtdaten auf der Grundlage des in Anlage 7 für Byte 0 bis Byte 58 spezifizierten Schemas der OBM-Fahrtdaten zu hashen. Die Hashfunktion ist nur einmal auf die OBM-Fahrtdaten im Fahrzeug anzuwenden. Nach der Berechnung des Hashwerts für die OBM-Fahrtdaten sind Änderungen am Datenpaket für die OBM-Fahrt nicht mehr zulässig. Das Byte „Gültigkeitsstatus des Hashwerts der OBM-Fahrt” und der Parameter „Hashwert der OBM-Fahrt” dürfen nicht in die Berechnung des Hashwerts einbezogen werden.
9.6.2.
Sofern nicht anders angegeben, sind alle reservierten Datenbytes mit Nullwerten auszufüllen.
9.6.3.
Nach der Berechnung des Hashwerts der OBM-Fahrtdaten sind Änderungen an den OBM-Fahrtdaten nicht mehr zulässig.
9.6.4.
Der daraus resultierende Hashwert wird so abgeschnitten, dass die vier höchstwertigen Bytes erhalten bleiben.
9.6.5.
Bis zum Abschluss der Berechnung mit der Hashfunktion muss der Parameter „Hashwert der OBM-Fahrt” einen Platzhalterwert von 0xFFFFFFFF speichern und der „Gültigkeitsstatus des Hashwerts der OBM-Fahrt” zeigt an, dass die Berechnung mit der Hashfunktion gemäß Absatz 2.9.3 nicht abgeschlossen ist.
9.6.6.
Sobald die Berechnung des Hashwerts abgeschlossen ist, wird der „Hashwert der OBM-Fahrt” mit dem abgeschnittenen Hashwert aktualisiert, und der „Gültigkeitsstatus des Hashwerts der OBM-Fahrt” muss angeben, dass die Berechnung des „Hashwert der OBM-Fahrt” abgeschlossen ist. Die abgeschlossenen OBM-Fahrtdaten zusammen mit dem „Hashwert der OBM-Fahrt” in dem in Anlage 7 festgelegten Layout werden als OBM-Fahrtdatenpaket bezeichnet.
9.7.
Kriterium für die Auswahl der OBM-Fahrtdaten für eine spätere OTA-Übertragung (Hash-Bedingung)
9.7.1.
Das Kriterium für die Auswahl der OBM-Fahrdatenpaketen für eine spätere OTA-Übertragung muss auf dem Wert des niedrigstwertigen Bytes des resultierenden, abgeschnittenen „Hashwerts der OBM-Fahrt” basieren. Entspricht dieser Wert entweder 00, 40, 80 oder C0, so gilt die Hash-Bedingung als erfüllt.
9.7.2.
Nach dem Hashing der OBM-Fahrtdaten gemäß Absatz 9.6 muss das OBM-System feststellen, ob der „Hashwert der OBM-Fahrt” die Hash-Bedingung erfüllt. Ist die Bedingung erfüllt, wird das OBM-Fahrdatenpaket für die OTA-Übertragung ausgewählt.
9.8.
Hashing der OBM-OTA-Outbox
9.8.1.
Der Inhalt der „OBM-OTA-Outbox” ist auf der Grundlage des in Anlage 7 für Byte 0 bis Byte [679] festgelegten Datenschemas der OBM-OTA-Outbox zu hashen. Die Hashfunktion ist auf den Inhalt der OBM-OTA-Outbox im Fahrzeug nur einmal anzuwenden. Nach der Berechnung des Hashwerts der OBM-OTA-Outbox sind Änderungen am Datenpaket der OBM-Fahrt nicht mehr zulässig. Das Byte „Gültigkeitsstatus des Hashwerts der OBM-Übertragung” und der Parameter „Hashwert der OBM-Übertragung” dürfen nicht in die Berechnung des Hashwerts einbezogen werden.
9.8.2.
Der resultierende Hashwert darf nicht abgeschnitten werden und muss in seiner vollen Länge von 32 Bytes gespeichert werden.
9.8.3.
Bis zum Abschluss der Berechnung des Hashwerts muss der Parameter „Hashwert der OBM-Übertragung” einen Platzhalterwert speichern, dessen Bytes jeweils mit dem Wert 0xFF gefüllt sind, und der „Gültigkeitsstatus des Hashwerts der OBM-Fahrt” zeigt an, dass die Berechnung mit der Hashfunktion gemäß Absatz 4.4 nicht abgeschlossen ist.
9.8.4.
Sobald die Berechnung des Hashwerts abgeschlossen ist, wird der „Hashwert der OBM-Übertragung” mit dem abgeschnittenen Hashwert aktualisiert, und der „Gültigkeitsstatus des Hashwerts der OBM-Übertragung” muss angeben, dass die Berechnung des „Hashwert der OBM-Übertragung” abgeschlossen ist. Die abgeschlossene „OBM- OTA-Outbox” zusammen mit dem „Hashwert der OBM-Übertragung” in dem in Anlage 7 festgelegten Layout werden als Datenpaket der „OBM-OTA-Outbox” bezeichnet.

TEIL C

10.
OTA-Übertragung von OBM-Daten

10.1.
Nach Abschluss der Berechnung des Hashwerts der „OBM-OTA-Outbox” gemäß der Definition in Absatz 9.8 muss das OBM-System das Datenpaket „OBM-OTA-Outbox” mithilfe der OTA-Kommunikation an den Server des Herstellers übermitteln.
10.2.
Die Datenübertragung kann auf einen Zeitpunkt verschoben werden, an dem geeignete Bedingungen für die Datenübertragung vorherrschen. Um eine erfolgreiche Übertragung zu fördern, darf das Fahrzeug das Datenpaket „OBM-OTA Outbox” mehr als einmal an den Server des Herstellers übertragen.
10.3.
Die Datenpakete der „OBM-OTA-Outbox” müssen Struktur und Inhalt der Bytes 0 bis [712] gemäß dem „OBM-OTA-Outbox” -Datenschema für die anonyme Übermittlung an die Behördenserver und die Zugänglichkeit über die OBD-Schnittstelle nach Anlage 7 während des gesamten Datenübertragungsprozesses beibehalten.
10.4.
Die Hersteller müssen der Typgenehmigungsbehörde zum Zeitpunkt der Typgenehmigung die Parameter für die „Vom Hersteller reservierte Outbox” und die Definition der „OBM-Versionsnummer” unmissverständlich beschreiben. Dieselben Informationen werden im Rahmen des Datenkommunikationsprozesses ausgetauscht.
10.5.
Vor der Übertragung der OBM-Daten auf den Behördenserver fügt der Hersteller die in Tabelle 10.1 genannten Fahrzeugkennzeichen der Familie bei, damit die Behörden den Fahrzeugtyp, die Variante, die anwendbaren Bezeichnungen der Fahrzeugfamilie und zusätzliche Informationen für die Typgenehmigung des Fahrzeugs bestimmen können.

Tabelle 10.1

Kennungen der Fahrzeugfamilie

Kennung der Fahrzeugfamilie Kennung
Fahrzeugtyp CoC-Feld 0.2
Fahrzeugvariante CoC-Feld 0.2
Fahrzeugversion CoC-Feld 0.2
Typgenehmigungscode für das vollständige Fahrzeug CoC-Feld 0.11(b)
PEMS-Familie: CoC-Feld 0.2.3.3.
OBM-Familie: Reserviert
Dauerhaltbarkeitsfamilie der Batterie Reserviert
Herstellungsdatum 0.11.
Energieverbrauch im ungünstigsten Fall der Familie Teil B Reserviert
Teil A Familienkennung Reserviert

Ist eine Familienkennung für den Fahrzeugtyp nicht anwendbar, so ist „NONE” anzugeben.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.