ANHANG III VO (EU) 2025/1707
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
- 1.
-
Einleitung
- 1.1.
- Dieser Anhang enthält die Anforderungen an die Bereitstellung und das Format der Konformitätserklärung bezüglich OBM, EVP und der bordeigenen Anzeige von Umweltdaten.
- 1.2.
- Muster für die Konformitätserklärung und das entsprechende Demonstrationsformular sind in Anlage 1 bzw. Anlage 2 enthalten.
- 2.
-
Zuweisung der OBM-Familienkennung
- 2.1.
- Die Hersteller definieren OBM-Familien und weisen ihr eine eindeutige Kennung der OBM-Familie zu.
- 2.2.
- Jeder der OBM-Familien ist eine individuelle Kennung im folgenden Format zuzuteilen:
OM-nnnnnnnnnnnnnnn-WMI
Dabei ist:
- a)
- nnnnnnnnnnnnnnn eine aus maximal fünfzehn Zeichen bestehende Zeichenfolge, für die ausschließlich folgende Zeichen verwendet werden dürfen: 0–9, A–Z und der Unterstrich „_” .
- b)
- „WMI” (world manufacturer identifier – Welt-Hersteller-Code) ist ein Code zur eindeutigen Identifizierung des Herstellers; er ist in ISO 3780:2009 definiert.
- 2.3.
- Der Inhaber der WMI muss sicherstellen, dass i) die Kombination aus der Zeichenfolge nnnnnnnnnnnnnnn und der WMI einzigartig für die OBM-Familie ist und ii) dass die Zeichenfolge nnnnnnnnnnnnnnn innerhalb der WMI einzigartig ist.
- 2.4.
- Hersteller kleiner Stückzahlen müssen OBM-Familienkennungen zuweisen und für die Konformitätserklärung bezüglich des EVP und der bordeigene Anzeige von Umweltdaten das Erklärungsformat in Anlage 1 verwenden.
- 3.
-
Zuweisung der OBM-Erklärungsnummer
- 3.1.
- Die Hersteller weisen jeder Konformitätserklärung gemäß Anlage 1 eine individuelle Erklärungsnummer in folgendem Format zu:
OM-nnnnnnnnnnnnnnn-WMI/xxxx
Dabei ist:
- a)
- Om-nnnnnnnnnnnnnnn-WMI die OBM-Familienkennung der von der Erklärung betroffenen OBM-Familie.
- b)
- xxxx ist die laufende Nummer ab 0000 für die erste Erklärung, die mit jeder Aktualisierung der Erklärung erhöht wird.
- 3.2.
- Der Hersteller muss in jeder Erklärung und ihren Aktualisierungen die geltende OBM-Erklärungsnummer gemäß Anlage 1 angeben.
- 4.
-
Angabe der OBM-Familienkennung
- 4.1.
- Die OBM-Familienkennung der zusätzlichen Emissionsstrategie muss an folgenden Stellen angegeben werden:
- 4.1.1.
- In der Kopfzeile der Konformitätserklärung gemäß Anlage 1. Jede neue OBM-Familie sollte zu einer „ersten Erklärung” des Herstellers gemäß Anlage 1 führen.
- 4.1.2.
- In der Transparenzliste nach Anhang II Absatz 3.2.1 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1706.
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