Anlage 3 VO (EU) 2025/1707

OBM-Lebensdauerparameter

Referenz Bezeichnung Beschreibung Einheit Min-/Max-Wert Auflösung Größe (Byte) Betroffene Antriebsstränge1/Relevanz für OBFCM2
3.1 NOx-Masse (Lebensdauer) Gesamte NOx-Emissionen im Auspuff während der Lebensdauer gemäß Absatz 3.5. kg 0/4294967,295 0,001 4 A, B, C/nein
3.2 Kraftstoffverbrauch insgesamt (Lebensdauer)4 Vom Fahrzeug während seiner Lebensdauer insgesamt verbrauchter Kraftstoff l 0/42949672,95 0,01 4 A, B, C/Ja
3.3 Zurückgelegte Gesamtstrecke – OBFCM (Lebensdauer) Während der Fahrzeuglebensdauer zurückgelegte Gesamtstrecke, anwendbar auf gespeicherte Lebensdauerwerte (OBFCM) km 0/429496729,5 0,1 4 Alle/Ja
3.4 Zurückgelegte Gesamtstrecke – OBM (Lebensdauer) Während der Fahrzeuglebensdauer zurückgelegte Gesamtstrecke, anwendbar auf gespeicherte Lebensdauerwerte (OBM) km 0/429496729,5 0,1 4 Alle/nein
3.5 Kilometerstand Während der Lebensdauer des Fahrzeugs zurückgelegte Gesamtstrecke gemäß der Definition in Absatz 3.6, die dem Fahrzeugnutzer angezeigt wird. km 0/429496729,5 0,1 4 Alle/Ja
3.6 Zurückgelegte Gesamtstrecke – EV (Lebensdauer) Während der Lebensdauer des Fahrzeugs ohne Motoreinsatz zurückgelegte Gesamtstrecke gemäß der Definition in Absatz 3.7. km 0/429496729,5 0,1 4 C3, D, E/ja
3.7 OBM-Warnstrecke (Lebensdauer) Während der Lebensdauer des Fahrzeugs gefahrene Strecke mit einem oder mehreren Überwachungsstatus „Fehler” gemäß der Definition in Anhang II Absatz 2.2.4. km 0/65535 1 2 A, B, C/nein
3.8 OBM-Aufforderungsstrecke (Lebensdauer) Zähler zur Anzeige der während der Fahrzeuglebensdauer im Aufforderungszustand zurückgelegten Strecke gemäß der Definition in Anhang II Absatz 2.2.8. km 0/65535 1 2 A, B, C/nein
3.9 Zähler OBM-Überwachungsstatus zurückgesetzt (Lebensdauer) Anzahl der Fälle, in denen der Überwachungsstatus/die Diagnosefehlercodes gemäß der Definition in Anhang II Absatz 2.2.6 zurückgesetzt wurden. – 0/65535 1 2 A, B, C/nein
3.10 Durchschnittliches NOx-Kraftstoffmasse-Verhältnis Replikation von Parameter 1.27 g/kg 0/200 40*13107-1 2 A, B, C/nein
3.11 Geschwindigkeit – Verhältniszahl für geringe innerörtliche Geschwindigkeit (Lebensdauer) Prozentsatz der während der Lebensdauer des Fahrzeugs mit geringer innerörtlicher Geschwindigkeit gefahrenen Strecke gemäß der Definition in Absatz 3.8. % 0/100 2,55-1 1 Alle/Ja
3.12 Geschwindigkeit – Verhältniszahl für innerörtliche Geschwindigkeit (Lebensdauer) Prozentsatz der während der Lebensdauer des Fahrzeugs mit innerörtlicher Geschwindigkeit gefahrenen Strecke gemäß der Definition in Absatz 3.8. % 0/100 2,55-1 1 Alle/Ja
3.13 Geschwindigkeit – Verhältniszahl für außerörtliche Geschwindigkeit (Lebensdauer) Prozentsatz der während der Lebensdauer des Fahrzeugs mit außerörtlicher Geschwindigkeit gefahrenen Strecke gemäß der Definition in Absatz 3.8. % 0/100 2,55-1 1 Alle/Ja
3.14 Geschwindigkeit – Verhältniszahl für Autobahngeschwindigkeit (Lebensdauer) Prozentsatz der während der Lebensdauer des Fahrzeugs mit Autobahngeschwindigkeit gefahrenen Strecke gemäß der Definition in Absatz 3.8. % 0/100 2,55-1 1 Alle/Ja
3.15 Geschwindigkeit – Verhältnis außerhalb der erweiterten Bedingungen (Lebensdauer)“ Prozentsatz der während der Lebensdauer des Fahrzeugs außerhalb der erweiterten Geschwindigkeitsbedingungen gefahrenen Strecke gemäß der Definition in Absatz 3.8. % 0/100 2,55-1 1 Alle/Ja

Erläuterungen

1
A: ICEV; B: NOVC-HEV; C: OVC-HEV; D: PEV; E: FCV/FCHV.
2
In Zusammenhang mit Artikel 16.
3
Anwendbar, wenn die Technologie in das Fahrzeug eingebaut ist. Andernfalls ist ein Wert von 0xFF anzugeben.
4
Nicht anwendbar auf gasförmige Kraftstoffe.

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