ANHANG III VO (EU) 2025/1956
BESCHEINIGUNG ÜBER DIE BERECHTIGUNG
Bescheinigung über die Berechtigung oder Auflistung von Erzeugern, die einer Produktspezifikation einer geografischen Angabe für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse entsprechen, gemäß den Artikeln 32 und 36 der vorliegenden Verordnung:
| Mit diesem Dokument wird bescheinigt, dass der Erzeuger oder Verarbeiter zertifiziert ist, im Einklang mit der Verordnung (EU) 2023/2411 für ein Erzeugnis eine geschützte geografische Abgabe (g.g.A.) zu verwenden. | |
[g.g.A. wie im Unionsregister eingetragen] |
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[Firmenname, Kontaktdaten und Erzeugernummer] |
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[Name der Dienststelle und Kontaktdaten] |
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[optional durch die Produktzertifizierungsstelle oder die ausstellende Behörde bereitzustellen] |
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[( „Herstellung” , „Verarbeitung” , „(Verpackung)” oder „Sonstiges” (nähere Angabe) — bitte alles Zutreffende anführen] |
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[TT.MM.JJJJ] |
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Fußnote(n):
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Pflichtfelder.
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