ANHANG III VO (EU) 2025/1956

BESCHEINIGUNG ÜBER DIE BERECHTIGUNG

Bescheinigung über die Berechtigung oder Auflistung von Erzeugern, die einer Produktspezifikation einer geografischen Angabe für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse entsprechen, gemäß den Artikeln 32 und 36 der vorliegenden Verordnung:

Mit diesem Dokument wird bescheinigt, dass der Erzeuger oder Verarbeiter zertifiziert ist, im Einklang mit der Verordnung (EU) 2023/2411 für ein Erzeugnis eine geschützte geografische Abgabe (g.g.A.) zu verwenden.
(1)
Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)(*)

[g.g.A. wie im Unionsregister eingetragen]

(2)
Die Kategorie der handwerklichen und industriellen Erzeugnisse(*)
(3)
Erzeuger(*), für den die Bescheinigung gilt

[Firmenname, Kontaktdaten und Erzeugernummer]

(4)
Produktzertifizierungsstelle oder ausstellende Behörde(*)

[Name der Dienststelle und Kontaktdaten]

(5)
Verweis

[optional durch die Produktzertifizierungsstelle oder die ausstellende Behörde bereitzustellen]

(6)
Tätigkeit des Herstellers oder Verarbeiters, für den die Bescheinigung gilt(*)

[( „Herstellung” , „Verarbeitung” , „(Verpackung)” oder „Sonstiges” (nähere Angabe) — bitte alles Zutreffende anführen]

(7)
Datum der Ausstellung der Bescheinigung oder Datum der Aufnahme in die Liste (als Nachweis gilt ein einschlägiger Auszug)(*)

[TT.MM.JJJJ]

(8)
Unterschrift, Siegel oder Zeichen der Produktzertifizierungsstelle oder der ausstellenden Behörde(*)

Fußnote(n):

(*)

Pflichtfelder.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.