Artikel 20 VO (EU) 2025/2055

Bestätigung eines übermittelten Standardformulars für eine Übernahme

Die Bestätigung eines Standardformulars für eine Übernahme wird unter Verwendung desselben, in Artikel 17 Absatz 1 genannten Standardformulars übermittelt.

Die Bestätigung muss praktische Einzelheiten und sachdienliche Informationen über die Überstellung enthalten.

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