Artikel 20 VO (EU) 2025/2055
Bestätigung eines übermittelten Standardformulars für eine Übernahme
Die Bestätigung eines Standardformulars für eine Übernahme wird unter Verwendung desselben, in Artikel 17 Absatz 1 genannten Standardformulars übermittelt.
Die Bestätigung muss praktische Einzelheiten und sachdienliche Informationen über die Überstellung enthalten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.