ANHANG III VO (EU) 2025/2055
STANDARDFORMULAR FÜR DIE EINREICHUNG UND BEANTWORTUNG VON WIEDERAUFNAHMEMITTEILUNGEN
Gesamtzahl der Personen, die im aktuellen Formular erfasst werden: … (aus einem Drop-down-Menü auszuwählen)
Verbindung zu anderen Fällen: JA/NEIN (bei Auswahl von JA wird ein Feld aktiviert, um die Referenznummer der Übermittlung des verknüpften Falls hinzuzufügen, und ein Freitextfeld für die Eingabe von bis zu 1000 Zeichen wird aktiviert, in dem sonstige sachdienliche Informationen angegeben werden können)
Eine oder mehrere Personen, die Gegenstand des vorliegenden Standardformulars sind, wurden gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) 2024/1358 in Eurodac gekennzeichnet: JA/NEIN (bei Auswahl von JA wird ein Drop-down-Menü aktiviert, um den/die Mitgliedstaat(en) auszuwählen, der/die die Kennzeichnung(en) vorgenommen hat/haben, Mehrfachauswahl möglich)
… UNTERRICHTET … BEZÜGLICH …/…
|
Name des Mitgliedstaats, wird standardmäßig ausgefüllt |
Name des unterrichteten Mitgliedstaats, aus einem Drop-down-Menü auszuwählen |
Name der Person, Eurodac-Nummer und nationale Referenznummer des notifizierenden Mitgliedstaats |
Datum des Eurodac-Treffers: … (aus einem Kalender auszuwählen)
Datum der Mitteilung: … (wird automatisch generiert)
Diese Mitteilung kann bestätigt oder nicht bestätigt werden bis zum … (ein Datum, das aus einem Kalender generiert wird)
Die Person ist ein unbegleiteter Minderjähriger: JA/NEIN
(bei Auswahl von JA wird folgendes Feld aktiviert):
Die minderjährige Person ist jünger als 6 Jahre: JA/NEIN
(Bei Auswahl von JA werden alle Felder in Bezug auf Eurodac-Daten deaktiviert und folgende Felder geöffnet):
Name:
Geburtsdatum:
Staatsangehörigkeit:
Sonstige Angaben zur Person:
Der Zustand der Fingerkuppen der Person lässt eine Abnahme von Fingerabdrücken nicht zu: JA/NEIN
(bei Auswahl von JA werden alle Felder in Bezug auf Eurodac-Daten deaktiviert, und Freitextfelder werden geöffnet)
Die Person hat Familienangehörige, die ebenfalls von dieser Wiederaufnahmemitteilung betroffen sind: JA/NEIN
(bei Auswahl von JA werden die nachstehenden Felder aktiviert; der notifizierende Mitgliedstaat macht zusätzlich zu den nachstehenden Feldern für alle Familienangehörigen die einschlägigen personenbezogenen Angaben und alle anderen in Teil I des vorliegenden Standardformulars angeforderten Angaben zum Hauptgegenstand der Mitteilung; bei Auswahl von JA werdenalle für den Hauptgegenstand verfügbaren Felder aktiviert und sind für jeden Familienangehörigen auszufüllen, der im aktuellen Formular aufgeführt ist.)
FAMILIENANGEHÖRIGER 1:
Verwandtschaftliche Beziehung (aus einem Menü auszuwählen)
OPTIONAL: Nachweis der familiären Bindung (falls zutreffend) (beizufügen – max. Dateigröße)
WEITERE FAMILIENANGEHÖRIGE HINZUFÜGEN
- *
- Beachten Sie, dass die Gesamtgröße der Datei(en) nicht größer sein sollte als die maximale Größe, die über DubliNet ausgetauscht werden kann.
Diese Mitteilung betrifft einen Wiederaufnahmefall gemäß
(Es kann nur eine der genannten Optionen ausgewählt werden; wird eine Option ausgewählt, wird ein Unterabschnitt geöffnet, je nachdem, was auszufüllen ist – siehe unten die verschiedenen ausgefüllten Felder, die je nach Wahl der jeweiligen Option aktiviert werden sollten; durch die Auswahl einer der nachstehenden Optionen werden die anderen deaktiviert.)
Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2024/1351
Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/1351
Artikel 38 Absatz 4 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351
Artikel 38 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2024/1351
Artikel 12 Absatz 6 der vorliegenden Verordnung
Artikel 13 der vorliegenden Verordnung
Wird Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe b ausgewählt, müssen folgende Felder ausgefüllt werden:
Mitgliedstaat, der in Eurodac als zuständiger Mitgliedstaat angegeben ist: …
Eurodac-Nummer des unterrichteten Mitgliedstaats …
Die Person wurde in Haft genommen: JA/NEIN
Wird Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe c ausgewählt, müssen folgende Felder ausgefüllt werden:
Registrierung in Eurodac durch den unterrichteten Mitgliedstaat:
…
ODER
Beweismittel und Indizien dafür, dass der unterrichtete Mitgliedstaat akzeptiert hat, die betreffende Person gemäß der Verordnung (EU) 2024/1350 aufzunehmen, oder dass er ihr im Rahmen einer nationalen Neuansiedlungsregelung internationalen Schutz oder einen humanitären Status zuerkannt hat: JA/NEIN (um mit dieser Art der Meldung fortzufahren, sollte JA ausgewählt werden; durch die Auswahl von JA wird ein Freitextfeld aktiviert, um die Situation kurz zu beschreiben – maximale Größe: 1500 Zeichen; von dieser Möglichkeit darf nur in den in Artikel 12 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Fällen Gebrauch gemacht werden)
Die Person wurde in Haft genommen: JA/NEIN
Wird Artikel 38 Absatz 4 ausgewählt, müssen folgende Felder ausgefüllt werden:
Von Eurodac übermittelter Treffer: …
Die Person wurde in Haft genommen: JA/NEIN
Wird Artikel 38 Absatz 5 ausgewählt, müssen folgende Felder ausgefüllt werden:
Von Eurodac übermittelter Treffer und Angabe des Übernahmemitgliedstaats: …
Die Person wurde in Haft genommen: JA/NEIN
Wird Artikel 13 dieser Verordnung ausgewählt, müssen folgende Felder ausgefüllt werden:
Eurodac-Treffer: …
Beigefügte Indizien: JA/NEIN
Sonstige von Eurodac gemäß Artikel 27 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1358 übermittelte Treffer:
…
Beweismittel und Indizien für den Übergang der Zuständigkeit gemäß Artikel 37 der Verordnung (EU) 2024/1351: …
Die Person wurde in Haft genommen: JA/NEIN
Wird Artikel 12 Absatz 6 dieser Verordnung ausgewählt, müssen folgende Felder ausgefüllt werden:
In Artikel 41 Absatz 2 genannte Beweismittel und Indizien oder sachdienliche Angaben aus den Erklärungen der betreffenden Person, aus denen hervorgeht, dass der unterrichtete Mitgliedstaat verpflichtet ist, den Antragsteller gemäß Artikel 36 Absatz 1 Buchstaben b und c, Artikel 38 Absatz 4 Unterabsatz 1 oder Artikel 38 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2024/1351 wieder aufzunehmen: JA/NEIN
(Um mit dieser Art der Meldung fortzufahren, sollte JA ausgewählt werden; durch die Auswahl von JA wird ein Freitextfeld aktiviert, um die Situation kurz zu beschreiben – maximale Größe: 1500 Zeichen.)
Die Person wurde in Haft genommen: JA/NEIN
Teil II (vom unterrichteten Mitgliedstaat und erforderlichenfalls vom notifizierenden Mitgliedstaat auszufüllen)
Bei Auswahl von BESTÄTIGEN werden die folgenden Felder aktiviert |
Bei Auswahl der Nichtbestätigung werden die folgenden Felder angezeigt, es kann jedoch nur ein Feld ausgewählt werden: |
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Die Person wurde über ihre Pflichten gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1351 und über die Folgen bei Verstößen gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1351 und Artikel 21 der Richtlinie (EU) 2024/1346 informiert: JA/NEIN Wird die Bestätigung automatisch aktiviert, lautet die bei dieser Frage aktivierte Standardantwort JA, da davon ausgegangen wird, dass die Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung nach dem Unionsrecht nachkommen, solange nichts anderes nachgewiesen ist. Die Standardantwort wird auch dann automatisch generiert, wenn der benachrichtigte Mitgliedstaat nur BESTÄTIGEN auswählt, ohne eine oder mehrere der nachfolgenden Fragen auszufüllen. Informationen über die Möglichkeiten zur Durchführung der Überstellung: Es sind allgemeine Informationen über die Möglichkeiten zur Durchführung der Überstellung anzugeben. Es ist Freitext einzugeben. Maximale Größe: 1500 Zeichen. DATUM DER BESTÄTIGUNG: … wird automatisch generiert |
(dieses Feld kann nicht ausgewählt werden, wenn kein Beweismittel beigefügt ist) Für den notifizierenden Mitgliedstaat:
(bei dieser Auswahl wird die Meldung abgeschlossen)
(dieses Feld kann nicht ausgewählt werden, wenn kein Beweismittel beigefügt ist) Für den notifizierenden Mitgliedstaat:
(dieses Feld kann nicht ausgewählt werden, wenn kein Beweismittel beigefügt ist) Für den notifizierenden Mitgliedstaat:
DATUM DER NICHTBESTÄTIGUNG: … wird automatisch generiert |
Aktivieren – JA
bei Auswahl von JA werden die nachstehenden Felder angezeigt
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ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN DES NOTIFIZIERENDEN MITGLIEDSTAATS:
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ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN DES UNTERRICHTETEN MITGLIEDSTAATS:
Es sind allgemeine Informationen über die Möglichkeiten zur Durchführung der Überstellung anzugeben. Es ist Freitext einzugeben. Maximale Größe: 1500 Zeichen. Dieses Feld wird aktiviert, wenn der notifizierende Mitgliedstaat die Schaltfläche „Aktualisierung der Überstellungsdaten anfordern” anklickt. Wird diese Schaltfläche nicht angeklickt, bleibt dieser Teil inaktiv. |
Aktivieren – JA
bei Auswahl von JA werden die nachstehenden Felder angezeigt
Eine Überstellung ist nicht mehr erforderlich, da die Identität der Person im Hoheitsgebiet des unterrichteten Mitgliedstaats festgestellt wird: JA
Datum der Meldung der Person an die Behörden im ersuchten Mitgliedstaat: … (Datum aus einem Kalender auszuwählen)
Zusätzliche Angaben: JA/NEIN
(Bei Auswahl von JA wird ein Freitextfeld für die Eingabe von bis zu 1000 Zeichen aktiviert, in dem alle sonstigen sachdienlichen Informationen angegeben werden können)
NUR WENN das Standardformular sich auf eine Familie bezieht:
Bei allen Familienangehörigen, die Gegenstand dieser Übermittlung sind, wird die Identität im Hoheitsgebiet des unterrichteten Mitgliedstaats festgestellt: JA/NEIN
(Bei Auswahl von NEIN wird ein Freitextfeld für die Eingabe von bis zu 2000 Zeichen aktiviert, in dem die verfügbaren Informationen angegeben werden können)
Sonstige sachdienliche Informationen: JA/NEIN
(Bei Auswahl von JA wird ein Freitextfeld für die Eingabe von bis zu 2000 Zeichen aktiviert, in dem die verfügbaren Informationen angegeben werden können)
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