Artikel 9 VO (EU) 2025/2162

Bestandsschutzklausel

Für Konformitätsbewertungsstellen, die vor dem 17. November 2025 gemäß der Norm ETSI EN 319403 Version 2.2.2 oder einer früheren Version der Norm für die Zwecke der Bewertung der Konformität qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter und der von ihnen erbrachten qualifizierten Vertrauensdienste gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 akkreditiert wurden, gilt, dass deren Akkreditierung bis zum 17. Mai 2027 noch den Anforderungen des Artikels 2 Absatz 1 entspricht.

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