ANHANG II VO (EU) 2025/219
FANGMÖGLICHKEITEN FÜR FISCHEREIFAHRZEUGE DER UNION IM RAHMEN DES MEHRJÄHRIGEN BEWIRTSCHAFTUNGSPLANS DER ALLGEMEINEN KOMMISSION FÜR DIE FISCHEREI IM MITTELMEER (GFCM) FÜR ROTE KORALLE IM MITTELMEER
In den Tabellen dieses Anhangs sind die Höchstzahl der Fangerlaubnisse und die maximalen Erntemengen für Rote Koralle im Mittelmeer festgelegt.
Bei Bezugnahmen auf Fanggebiete handelt es sich um die geografischen GFCM-Untergebiete.
Für die Zwecke dieses Anhangs gilt nachstehende Vergleichstabelle der lateinischen und der gemeinsprachlichen Bezeichnungen der Bestände:
| Wissenschaftliche Bezeichnung | Alpha-3-Code | Gemeinsprachliche Bezeichnung |
|---|---|---|
| Corallium rubrum | COL | Rote Koralle |
| Mitgliedstaat | Rote Koralle COL |
|---|---|
| Griechenland | 12 |
| Spanien | 0(**) |
| Frankreich | 32 |
| Kroatien | 0(**) |
| Italien | 40 |
| Art: |
Rote Koralle Corallium rubrum |
Gebiet: |
Unionsgewässer im Mittelmeer – Geografische Untergebiete 1-27 COL/GF1-27 |
|
|---|---|---|---|---|
| Griechenland | 1844 | |||
| Spanien | 0(***) | |||
| Frankreich | 1400 | |||
| Kroatien | 0(***) | |||
| Italien | 1378 | |||
| Union | 4622 | |||
| TAC | entfällt | |||
Fußnote(n):
- (*)
Gibt die Anzahl der Schiffe oder Taucher, oder beides, oder eines Paars aus einem Taucher mit einem Schiff wieder, die Rote Koralle ernten dürfen.
- (**)
Gemäß dem geltenden vorübergehenden Verbot der Fischerei auf Rote Koralle in spanischen und in kroatischen Gewässern, vorbehaltlich möglicher künftiger Änderungen.
- (***)
Gemäß dem geltenden vorübergehenden Verbot der Fischerei auf Rote Koralle in spanischen und in kroatischen Gewässern, vorbehaltlich möglicher künftiger Änderungen.
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