ANHANG II VO (EU) 2025/219

FANGMÖGLICHKEITEN FÜR FISCHEREIFAHRZEUGE DER UNION IM RAHMEN DES MEHRJÄHRIGEN BEWIRTSCHAFTUNGSPLANS DER ALLGEMEINEN KOMMISSION FÜR DIE FISCHEREI IM MITTELMEER (GFCM) FÜR ROTE KORALLE IM MITTELMEER

In den Tabellen dieses Anhangs sind die Höchstzahl der Fangerlaubnisse und die maximalen Erntemengen für Rote Koralle im Mittelmeer festgelegt.

Bei Bezugnahmen auf Fanggebiete handelt es sich um die geografischen GFCM-Untergebiete.

Für die Zwecke dieses Anhangs gilt nachstehende Vergleichstabelle der lateinischen und der gemeinsprachlichen Bezeichnungen der Bestände:

Wissenschaftliche Bezeichnung Alpha-3-Code Gemeinsprachliche Bezeichnung
Corallium rubrum COL Rote Koralle

Tabelle 1

Höchstzahl der Fangerlaubnisse

Mitgliedstaat Rote Koralle COL
Griechenland 12
Spanien 0(**)
Frankreich 32
Kroatien 0(**)
Italien 40

Tabelle 2

Maximale Erntemengen in Kilogramm Lebendgewicht

Art:

Rote Koralle

Corallium rubrum

Gebiet:

Unionsgewässer im Mittelmeer – Geografische Untergebiete 1-27

COL/GF1-27

Griechenland 1844
Spanien 0(***)
Frankreich 1400
Kroatien 0(***)
Italien 1378
Union 4622
TAC entfällt

Fußnote(n):

(*)

Gibt die Anzahl der Schiffe oder Taucher, oder beides, oder eines Paars aus einem Taucher mit einem Schiff wieder, die Rote Koralle ernten dürfen.

(**)

Gemäß dem geltenden vorübergehenden Verbot der Fischerei auf Rote Koralle in spanischen und in kroatischen Gewässern, vorbehaltlich möglicher künftiger Änderungen.

(***)

Gemäß dem geltenden vorübergehenden Verbot der Fischerei auf Rote Koralle in spanischen und in kroatischen Gewässern, vorbehaltlich möglicher künftiger Änderungen.

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