ANHANG III VO (EU) 2025/219

FANGMÖGLICHKEITEN FÜR FISCHEREIFAHRZEUGE DER UNION IM ZUSAMMENHANG MIT DER BEWIRTSCHAFTUNG VON GOLDMAKRELE IM MITTELMEER

In den Tabellen dieses Anhangs sind Höchstzahl, kW und BRZ der Fischereifahrzeuge der Union, die im Mittelmeer mit FADs Goldmakrele befischen dürfen, und die Höchstfangmengen festgelegt.

Bei Bezugnahmen auf Fanggebiete handelt es sich um die geografischen GFCM-Untergebiete.

Für die Zwecke dieses Anhangs gilt nachstehende Vergleichstabelle der lateinischen und der gemeinsprachlichen Bezeichnungen der Bestände:

Wissenschaftliche Bezeichnung Alpha-3-Code Gemeinsprachliche Bezeichnung
Coryphaena hippurus DOL Goldmakrele

Tabelle 1

Maximale Flottenkapazität von Fischereifahrzeugen, die im Mittelmeer (geografische Untergebiete 1 bis 27) mit FADs Goldmakrele befischen

Mitgliedstaat Anzahl der Schiffe kW BRZ
Italien 261 21061 1986
Malta 130 16662 1296,28
Spanien 45 2105,73 153,34

Tabelle 2

Höchstzahl der FADs pro Fischereifahrzeug, das im Mittelmeer (geografische Untergebiete 1 bis 27) Goldmakrele befischen darf

Mitgliedstaat Anzahl der FADs pro Schiff
Italien 100
Malta 200
Spanien 50

Tabelle 3

Höchstmenge der Fänge in Tonnen Lebendgewicht im Mittelmeer (geografische Untergebiete 1 bis 27)

Art:

Goldmakrele

Coryphaena hippurus

Gebiet:

Unionsgewässer und internationale Gewässer der GFCM-Untergebiete 1 bis 27

(DOL/MED)

Italien 1174 Höchstfangmenge
Malta 517
Spanien 127
Union 1818
TAC entfällt

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