Artikel 82 VO (EU) 2025/2196

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 10. Januar 2026.

Abweichend davon

a)
finden die Artikel 11, 49, 50, 51, 52, 53 und 63 ab dem 10. Januar 2027 Anwendung.
b)
findet Artikel 20 Absatz 1 ab dem 10. Januar 2028 Anwendung.

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