Artikel 82 VO (EU) 2025/2196
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 10. Januar 2026.
Abweichend davon
- a)
- finden die Artikel 11, 49, 50, 51, 52, 53 und 63 ab dem 10. Januar 2027 Anwendung.
- b)
- findet Artikel 20 Absatz 1 ab dem 10. Januar 2028 Anwendung.
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