ANHANG VI VO (EU) 2025/2196
ERFORDERLICHE ANGABEN BEIM AUSFÜLLEN DER ÜBERWACHUNGSBERICHTE ÜBER SICHTUNGEN UND ORTUNGEN VON FISCHEREIFAHRZEUGEN
Allgemeine Angaben
- 1.
- Referenz Überwachungsbericht
- 2.
- Datum und Uhrzeit der Sichtung oder Ortung (UTC)
- 3.
- Meldemitgliedstaat und/oder Name der zuständigen Behörde
- 4.
- Art und Kennnummer des Überwachungsfahr-/-flugzeugs
- 5.
- Position und Ort des Überwachungsfahr-/-flugzeugs zum Zeitpunkt der Sichtung oder Ortung
Angaben zum Fischereifahrzeug
- 6.
- Flaggenstaat
- 7.
- Bezeichnung
- 8.
- Registrierhafen und externe Kennnummer
- 9.
- Internationales Rufzeichen
- 10.
- CFR-Kennnummer oder, falls nicht zutreffend, IMO-Nummer oder eine andere eindeutige Schiffskennung des Fischereifahrzeugs
- 11.
- Beschreibung
- 12.
- Typ
- 13.
- Ursprüngliche Position und Ort zum Zeitpunkt der Sichtung oder Ortung
- 14.
- Ursprüngliche Geschwindigkeit und Kurs zum Zeitpunkt der Sichtung oder Ortung
- 15.
- Tätigkeit
Sonstige Angaben
- 16.
- Sichtungs- oder Ortungsmittel
- 17.
- Kontaktaufnahme mit dem Fischereifahrzeug
- 18.
- Einzelheiten der Kommunikation mit dem Fischereifahrzeug
- 19.
- MMSI-Nummer (Maritime Mobile Service Identity — Seemobildienstkennung), sofern zutreffend
- 20.
- Aufzeichnung der Sichtung oder Ortung, einschließlich aller verfügbaren Bilder, Videos und Schiffspositionsdaten
- 21.
- Verstöße oder Feststellungen
- 22.
- Anmerkungen
- 23.
- Anlagen
- 24.
- Name und Unterschrift des Meldenden
Anweisungen für das Ausfüllen der Überwachungsberichte:
- 1.
- Machen Sie so viele Angaben wie möglich.
- 2.
- Angabe der Position in Breiten- und Längengraden sowie genauer Standort (ICES-Gebiet, geografisches Untergebiet GFCM, NAFO-, NEAFC- oder CECAF-Untergebiet, FAO-Gebiet, -Untergebiet und -Division; an Land Angabe des Hafens).
- 3.
- Flaggenstaat, Name des Fischereifahrzeugs, Registrierhafen, äußere Kennbuchstaben und -ziffern, IRCS- und IMO-Nummer oder, falls nicht zutreffend, eine andere eindeutige Schiffskennung des Fischereifahrzeugs: Diese Angaben können durch Beobachtung oder Ortung des Fischereifahrzeugs, durch Funkkontakt mit dem Fischereifahrzeug oder aus der Überprüfung bei amtlichen Quellen erlangt werden (in jedem Fall ist die Informationsquelle anzugeben).
- 4.
- Beschreibung des Fischereifahrzeugs (falls visuell beobachtet): Gegebenenfalls charakteristische Merkmale: Geben Sie an, ob der Name und der Registrierhafen des Fischereifahrzeugs sichtbar waren. Geben sie die Farbe von Rumpf und Deckaufbauten, die Anzahl der Masten, die Position der Brücke, die Länge des Schornsteins usw. an.
- 5.
- Art des Fischereifahrzeugs und des gesichteten Fanggeräts: z. B. Langleinenfischer, Trawler, Schlepper, Fabrikschiff, Transportschiff (gemäß der internationalen statistischen Standardklassifizierung des gesichteten Fischereifahrzeugs und Fanggeräts, gegebenenfalls einschließlich ihrer technischen Merkmale).
- 6.
- Gegebenenfalls Tätigkeit des gesichteten oder georteten Fischereifahrzeugs: Geben Sie für jede Tätigkeit an, ob vom Schiff aus gefischt wurde, ob Netze ausgesetzt oder eingeholt wurden, ob Vorgänge wie Umladung, Umsetzen, Schleppen, Durchfahrt, Ankern oder eine andere Tätigkeit (bitte näher ausführen) ausgeübt wurde, einschließlich Datum, Uhrzeit, Position, Kurs und Geschwindigkeit des Fischereifahrzeugs bei jeder Tätigkeit.
- 7.
- Gegebenenfalls Sichtungs- oder Ortungsmittel: Geben Sie an, wie die Sichtung oder Ortung erfolgt ist, z. B. visuelle Sichtung, VMS, einschließlich Schiffsüberwachungsgerät, Radar, Funkverkehr oder andere Überwachungsmittel (bitte näher ausführen).
- 8.
- Kontaktaufnahme mit dem Fischereifahrzeug: Geben Sie an, ob Kontakt aufgenommen wurde (JA/NEIN) und welches Kommunikationsmittel genutzt wurde (Funk oder anderes Mittel, bitte näher ausführen).
- 9.
- Genauere Angaben zum Kontakt: Fassen Sie den Kontakt mit dem Fischereifahrzeug kurz zusammen mit Angabe von Name, Nationalität und Position, die von der/den an Bord des gesichteten/georteten Schiffes kontaktierten Person(en) angegeben wurden.
- 10.
- Aufzeichnung der Sichtung oder Ortung: Geben Sie an, ob die Sichtung oder Ortung durch Fotos, Videos, Audiomaterial oder einen schriftlichen Bericht aufgezeichnet wurde.
- 11.
- Bemerkungen: Geben Sie gegebenenfalls weitere Bemerkungen an.
- 12.
- Anlagen: Fügen Sie gegebenenfalls eine Liste der beigefügten Nachweise an, wie etwa Fotos, Videos, Satellitenbilder und Skizzen des Schiffes (zeichnen Sie das Profil des Fischereifahrzeugs und weisen Sie auf charakteristische Merkmale wie Profil, Masten und Markierungen hin, die zur Identifizierung geeignet sind).
Detaillierte Anweisungen für das Ausfüllen der Berichte finden Sie auf der Seite „Master Data Register” der Fischerei-Website der Europäischen Kommission.
Vorgaben für den elektronischen Austausch von Überwachungsberichten
Die XML-Schema-Definition für den elektronischen Austausch von Überwachungsberichten ist auf der Seite „Master Data Register” der Fischerei-Website der Europäischen Kommission verfügbar. Die für den Austausch zu verwendenden Durchführungsdokumente stehen ebenfalls auf dieser Website zur Verfügung.© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.