Artikel 1 VO (EU) 2025/2509
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden Vorschriften über die Sicherheit von Spielzeug festgelegt, um — unter gebührender Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips — ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit und die Sicherheit von Kindern und anderen Personen zu gewährleisten; ferner werden darin Vorschriften über den freien Verkehr von Spielzeug innerhalb der Union festgelegt.
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