ANHANG IV VO (EU) 2025/26
ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER UNIONSÄNDERUNG EINER PRODUKTSPEZIFIKATION (Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143)
- 1.
-
Name des Erzeugnisses
… [Wie eingetragen]
- 2.
-
Art der geografischen Angabe
| [Zutreffendes Kästchen ankreuzen] | g.U.□ | g.g.A.□ | g.A.□ |
- 3.
-
Sektor
[Zutreffendes Kästchen ankreuzen]- □
- Landwirtschaftliche Erzeugnisse
- □
- Wein
- □
- Spirituosen
- 4.
-
Drittland, zu dem das geografische Gebiet gehört
…
- 5.
-
Rubrik der Produktspezifikation und des Einzigen Dokuments, auf die sich die Änderung(en) bezieht/beziehen
… [Angabe, welche Rubriken (Nummer und Titel der Rubrik) der Produktspezifikation und des Einzigen Dokuments von der Änderung betroffen sind]
- 6.
-
Einstufung als Unionsänderung
… [Erklärung, warum die Änderung unter die Definition des Begriffs „Unionsänderung” gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1143 fällt, wobei genau anzugeben ist, um welche der in dem genannten Artikel aufgeführten Änderungen es sich handelt]
- 7.
-
Beschreibung und Begründung der Änderung(en)
… [Beschreibung und Begründung jeder Änderung gemäß Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe e der Durchführungsverordnung (EU) 2025/26]
- 8.
-
Weitere Angaben
- 8.1.
-
Dieser Antrag auf Genehmigung einer Unionsänderung enthält eine Standardänderung bzw. Standardänderungen, die untrennbar mit dieser Unionsänderung verbunden ist bzw. sind
| Ja□ | Nein□ |
- 8.2.
-
Dieser Antrag auf Genehmigung einer Unionsänderung ergibt sich aus der Nichtbeendigung der nationalen Phase des Verfahrens für die Beantragung einer Standardänderung einer Produktspezifikation einer grenzübergreifenden geografischen Angabe in einem oder mehreren Mitgliedstaaten gemäß Artikel 5 Absatz 10 Unterabsatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/27
Ja□ Nein□ … [Beschreibung einfügen]
Anlagen
- 1.
- Das konsolidierte Einzige Dokument in der geänderten Fassung nach dem Muster gemäß Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/26 oder für den Fall gemäß Artikel 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/27 das Einzige Dokument.
- 2.
- Die konsolidierte Fassung der Produktspezifikation.
- 3.
- Die Fundstelle der Veröffentlichung der Produktspezifikation in der geänderten Fassung (nach dem Muster in Anhang I) im Drittland.
- 4.
- Der Name und die Kontaktdaten der Behörde des Drittlands oder der Erzeugervereinigung, die in der Unionsphase des Verfahrens zur Genehmigung einer Unionsänderung der Produktspezifikation einen Antrag gestellt hat.
- 5.
- Nachweis, dass die beantragte Unionsänderung mit den Vorschriften des betreffenden Drittlands zum Schutz geografischer Angaben im Einklang steht.
- 6.
- Die Begleitdokumente gemäß Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2024/1143 und gegebenenfalls die Vollmacht gemäß Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe e der genannten Verordnung.
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