ANHANG V VO (EU) 2025/26

MITTEILUNG ÜBER DIE GENEHMIGUNG EINER STANDARDÄNDERUNG (Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143)

1.
Name des Erzeugnisses

… [Wie eingetragen]

2.
Art der geografischen Angabe

[Zutreffendes Kästchen ankreuzen] g.U.□ g.g.A.□ g.A.□

3.
Sektor

[Zutreffendes Kästchen ankreuzen]
Landwirtschaftliche Erzeugnisse
Wein
Spirituosen

4.
Drittland, zu dem das geografische Gebiet gehört

5.
Namen der Behörden des Drittlands oder der in einem Drittland niedergelassenen oder ansässigen Erzeugervereinigung, die der Kommission die Standardänderung übermitteln bzw. übermittelt

6.
Einstufung als Standardänderung

… [Erklärung, warum die Änderung unter die Definition des Begriffs „Standardänderung” gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1143 fällt]

7.
Beschreibung der genehmigten Standardänderung(en)

… [Beschreibung der Standardänderung(en), aus der hervorgeht, ob die Änderung zu einer Änderung des Einzigen Dokuments führt]

Anlagen

1.
Die Entscheidung zur Genehmigung der Standardänderung in dem Drittland.
2.
Das konsolidierte Einzige Dokument, gegebenenfalls in seiner geänderten Fassung, oder in dem in Artikel 5 Absatz 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2025/27 genannten Fall das Einzige Dokument.
3.
Die konsolidierte Produktspezifikation in der geänderten Fassung.
4.
Nachweis, dass die Änderung in dem Drittland anwendbar ist.
5.
Die Kontaktdaten der Behörde des Drittlands oder der in einem Drittland niedergelassenen oder ansässigen Erzeugervereinigung, die der Kommission die Standardänderung übermittelt.

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