Artikel 11 VO (EU) 2025/311
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. März 2025.
Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 gilt jedoch ab dem 1. Januar 2026.
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