ANHANG IV VO (EU) 2025/35

ZU MELDENDE ISV-PRÜFUNGSDATEN

1.
ISV-Prüfungsdaten, die bei einer VTP-Prüfung zu melden sind

Bei den zu meldenden Daten handelt es sich um die Daten der Prüfberichte gemäß Artikel 20 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2400. Darüber hinaus sind folgende Daten zu melden:
Nr. Parameter Einheit Quelle Anmerkungen
1 Für die ISV-Prüfungen zuständige erteilende Genehmigungsbehörde
2 Fahrzeugnummer Fahrzeugfolge (1, 2, 3, … 10) in der statistischen Bewertung
3 Gesamtanzahl der geprüften Fahrzeuge Gesamtanzahl der Fahrzeuge, die in die in Anhang I beschriebene statistische Bewertung aufgenommen wurden
4 Entscheidung über das Bestehen/Nichtbestehen Prüfung bestanden oder nicht bestanden

2.
ISV-Prüfungsdaten, die bei einer Luftwiderstandsprüfung zu melden sind

Bei den zu meldenden Daten handelt es sich um die in Anhang VIII Anlage 2 der Verordnung (EU) 2017/2400 genannten Daten. Darüber hinaus sind folgende Daten zu melden:
Nr. Parameter Einheit Quelle Anmerkungen
1 Für die ISV-Prüfungen zuständige erteilende Genehmigungsbehörde
2 Fahrzeugnummer Fahrzeugfolge (1, 2, 3, … 10) in der statistischen Bewertung
3 Gesamtanzahl der geprüften Fahrzeuge Gesamtanzahl der Fahrzeuge, die in die in Anhang I beschriebene statistische Bewertung aufgenommen wurden
4 Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) FIN des ausgewählten Fahrzeugs
5 Ablesewert des Kilometerzählers zu Beginn der ISV-Prüfungen km
6 Prüfstrecke, auf der die Prüfungen durchgeführt wurden:
7 Gesamtfahrzeugmasse während der Messung kg Tatsächliche Fahrzeugmasse während der Messung
8 Maximale Fahrzeughöhe während der Messung m
9 Durchschnittliche Umgebungstemperatur bei der ersten Prüfung mit niedriger Geschwindigkeit °C
10 Durchschnittliche Fahrzeuggeschwindigkeit während der Prüfungen mit hoher Geschwindigkeit km/h
11 Produkt aus dem Luftwiderstandskoeffizienten (Cd) und der Querschnittsfläche (Acr) bei fehlendem Seitenwind CdAcr(0) m2
12 Produkt aus dem Luftwiderstandskoeffizienten (Cd) und der Querschnittsfläche (Acr) für durchschnittliche Seitenwindbedingungen während der Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit CdAcr(β) m2
13 Durchschnittlicher Gierwinkel während der Prüfung mit konstanter Geschwindigkeit β °
14 Versionsnummer des Instruments zur Vorverarbeitung der Luftwiderstandsdaten
15 Ergebnis der Luftwiderstandsprüfung (CdAratio) Im Sinne des Artikels 10
16 Kryptografischer Hash der Aufzeichnungsdatei des Herstellers
17 Angegebener CdA m2 Angegebener Wert für die Luftwiderstandsfamilie
18 Entscheidung über das Bestehen/Nichtbestehen Prüfung bestanden oder nicht bestanden
Darüber hinaus müssen bei einer CFD-Luftwiderstandsprüfung die Daten und Berechnungen gemäß Anhang VIII Anlage 10 Nummer 2 der Verordnung (EU) 2017/2400 gemeldet werden.

3.
ISV-Prüfungsdaten, die bei einer Prüfung des Reifen-Rollwiderstandskoeffizienten zu melden sind

Bei den zu meldenden Daten handelt es sich um die in Anhang X Anlage 2 der Verordnung (EU) 2017/2400 genannten Daten. Darüber hinaus sind folgende Daten zu melden:
Nr. Parameter Einheit Quelle Anmerkungen
1 Für die ISV-Prüfungen zuständige erteilende Genehmigungsbehörde
2 Name und Ort des Labors, das die ISV-Prüfung durchführt
3 Reifennummer Reifenfolge (1, 2, 3, … 10) in der statistischen Bewertung
4 Gesamtanzahl der geprüften Reifen Gesamtanzahl der Reifen, die in die in Anhang I beschriebene statistische Bewertung aufgenommen wurden
5 Reifen-Zertifizierungsnummer Gemäß Anhang X Anlage 4 der Verordnung (EU) 2017/2400
6 Hash des Reifenzertifikats
7 Name und Ort des Zertifizierungslabors
8 Ergebnis der Prüfung des Reifen-Rollwiderstandskoeffizienten (RRCratio) Im Sinne des Artikels 13
9 Entscheidung über das Bestehen/Nichtbestehen Prüfung bestanden oder nicht bestanden

4.
ISV-Prüfungsdaten, die bei einer Masseprüfung zu melden sind

Folgende Daten sind zu melden:
Nr. Parameter Einheit Quelle Anmerkungen
1 Für die ISV-Prüfungen zuständige erteilende Genehmigungsbehörde
2 Fahrzeugnummer Fahrzeugfolge (1, 2, 3, … 10) in der statistischen Bewertung
3 Gesamtanzahl der geprüften Fahrzeuge Gesamtanzahl der Fahrzeuge, die in die in Anhang I beschriebene statistische Bewertung aufgenommen wurden
4 Name und Anschrift des Fahrzeugherstellers
5 Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
6 Ablesewert des Kilometerzählers zu Beginn der ISV-Prüfungen km
7 Fahrzeugmodell
8 Fahrzeugklasse
9 Achskonfiguration
10 Maximal zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand
11 Fahrzeuggruppe
12 Kryptografischer Hash der Aufzeichnungsdatei des Herstellers
13 Gemessene korrigierte tatsächliche Masse des Fahrzeugs kg Gemäß Artikel 15
14 Angegebene korrigierte tatsächliche Masse des Fahrzeugs kg Nummer 1.1.8 der Kundeninformationsdatei Gemäß Artikel 16
15 Ergebnis der Masseprüfung (massratio) Im Sinne des Artikels 14.
16 Entscheidung über das Bestehen/Nichtbestehen Prüfung bestanden oder nicht bestanden

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