Artikel 1 VO (EU) 2025/36
(1) Auf die Einfuhren von Suspensions-Polyvinylchlorid ( „S-PVC” ), das nicht mit anderen Stoffen gemischt ist, mit Ursprung in Ägypten und den Vereinigten Staaten von Amerika, das derzeit unter dem KN-Code ex39041000 (TARIC-Codes 3904100015 und 3904100080) eingereiht wird, wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.
(2) Für die in Absatz 1 beschriebenen und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
| Ursprungsland | Unternehmen | Endgültiger Antidumpingzoll (in %) | TARIC-Zusatzcode |
|---|---|---|---|
| Ägypten | Egyptian Petrochemicals Company | 100,1 | 89BA |
| TCI Sanmar Chemicals S.A.E. | 74,2 | 89BB | |
| Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in Ägypten | 100,1 | 8999 | |
| Vereinigte Staaten von Amerika | Formosa Plastics Corporation | 71,2 | 89BC |
| Westlake Chemicals | 58,0 | 89BD | |
| Oxy Vinyls, LP | 62,3 | 89BE | |
| Shintech Incorporated | 62,3 | 89BF | |
| Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika | 77,0 | 8999 |
(3) Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze für die in Absatz 2 genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe in Tonnen] Suspensions-Polyvinylchlorid ( „S-PVC” ) von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Bis zur Vorlage einer solchen Handelsrechnung findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
(4) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
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