ANHANG VIII VO (EU) 2025/40
EU-Konformitätserklärung Nr.…
- 1.
- Nr. … (eindeutige Kennung der Verpackung):
- 2.
- Name und Anschrift des Erzeugers und gegebenenfalls des Bevollmächtigten des Erzeugers:
- 3.
- Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Erzeuger.
- 4.
- Gegenstand der Erklärung (Kennung der Verpackung zwecks Rückverfolgbarkeit): Beschreibung der Verpackung:
- 5.
- Der unter Nummer 4 genannte Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Rechtsvorschriften der Union in Bezug auf die Harmonisierung: … (Verweis auf die anderen angewandten Rechtsakte der Union).
- 6.
- Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe anderer technischer Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird:
- 7.
- Die notifizierte Stelle … (Name, Anschrift, Kennnummer) … hat, falls anwendbar, … (Beschreibung ihrer Maßnahme) durchgeführt und die folgende(n) Bescheinigung(en) ausgestellt: … (Einzelheiten, einschließlich des Datums der Bescheinigung(en), und gegebenenfalls Angaben zur Dauer und zu den Gültigkeitsbedingungen).
- 8.
- Zusätzliche Angaben;
Unterzeichnet für und im Namen von:
(Ort und Datum der Ausstellung):
(Name, Funktion) (Unterschrift):
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