ANHANG VIII VO (EU) 2025/40

EU-Konformitätserklärung Nr.…

1.
Nr. … (eindeutige Kennung der Verpackung):
2.
Name und Anschrift des Erzeugers und gegebenenfalls des Bevollmächtigten des Erzeugers:
3.
Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Erzeuger.
4.
Gegenstand der Erklärung (Kennung der Verpackung zwecks Rückverfolgbarkeit): Beschreibung der Verpackung:
5.
Der unter Nummer 4 genannte Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Rechtsvorschriften der Union in Bezug auf die Harmonisierung: … (Verweis auf die anderen angewandten Rechtsakte der Union).
6.
Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe anderer technischer Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird:
7.
Die notifizierte Stelle … (Name, Anschrift, Kennnummer) … hat, falls anwendbar, … (Beschreibung ihrer Maßnahme) durchgeführt und die folgende(n) Bescheinigung(en) ausgestellt: … (Einzelheiten, einschließlich des Datums der Bescheinigung(en), und gegebenenfalls Angaben zur Dauer und zu den Gültigkeitsbedingungen).
8.
Zusätzliche Angaben;

Unterzeichnet für und im Namen von:

(Ort und Datum der Ausstellung):

(Name, Funktion) (Unterschrift):

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.