ANHANG XII VO (EU) 2025/40

Von den Mitgliedstaaten in ihre Datenbanken über Verpackungsabfälle einzugebende Daten (gemäß den nachstehend aufgeführten Tabellen 1 bis 4)

1.
Bei Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen:

a)
Massen für jede Verpackungskategorie der in dem Mitgliedstaat erzeugten Verpackungen (produziertes Gewicht, importiertes Gewicht, gelagertes Gewicht abzüglich ausgeführtes Gewicht in Tonnen) (Tabelle 1)
b)
Massen an wiederverwendbaren Verpackungen (Tabelle 2)

2.
Bei Verkaufs-, Um- und Transportverpackungsabfällen:

a)
für jede Verpackungskategorie (Tabelle 3):

i)
Massen an Verpackungen, die erstmals im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bereitgestellt werden oder an Verpackungen, aus denen Produkte von einem Hersteller ausgepackt wurden, ohne dass dieser Endabnehmer ist;
ii)
Massen an erzeugten Verpackungsabfällen;
iii)
Massen an entsorgten, verwerteten und recycelten Verpackungen;

b)
der jährliche Verbrauch an sehr leichten Kunststofftragetaschen, leichten Kunststofftragetaschen und dicken Kunststofftragetaschen pro Kopf, getrennt für jede Kategorie, gemäß Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe b (Tabelle 4)
c)
die Quote der getrennten Sammlung von Verpackungsformaten, die unter Pfand- und Rücknahmesysteme gemäß Artikel 50 Absatz 1 fallen (Tabelle 5)

Tabelle 1

Masse der im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats erzeugten Verpackungen (Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen) (in Tonnen)

Produziertes Gewicht – Ausgeführtes Gewicht + Eingeführtes Gewicht + Gelagertes Gewicht = Gesamt
Glas
Kunststoffe
Papier/Pappe/Karton
Eisenmetalle
Aluminium
Holz
Sonstige
Gesamt

Tabelle 2

Gesamtmasse der erstmals im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bereitgestellten wiederverwendbaren Verpackungen (Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen)

Erstmals im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bereitgestellte Mengen an Verpackungen (in Tonnen) Wiederverwendbare Verpackungen Wiederverwendbare Verkaufsverpackungen
Gewicht in t Prozentualer Anteil der gesamten wiederverwendbaren Verpackungen Gewicht in t Prozentsatz der gesamten wiederverwendbaren Verkaufsverpackungen
Glas
Kunststoffe
Papier/Pappe/ Karton
Eisenmetalle (einschließlich Weißblech)
Aluminium
Holz
Sonstige
Gesamt

Tabelle 3

Masse je Verpackungskategorie gemäß Anhang II Tabelle 2 von: Verpackungen, die erstmals im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bereitgestellt werden; Verpackungen, aus denen Produkte von einem Hersteller ausgepackt wurden, ohne dass dieser Endabnehmer ist; erzeugten Verpackungsabfällen; und im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats entsorgten, verwerteten und recycelten oder exportierten Verpackungsabfällen

Material Kategorie Verpackungen, die erstmals im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bereitgestellt oder ausgepackt werden (in t) Verpackungsabfallaufkommen (in t) Verpackungen insgesamt Entsorgte Abfälle (in t) Verpackungsabfälle insgesamt Verwertet (in t) Verpackungen insgesamt Recycelt (in t) Verpackungen insgesamt Entsorgt (in t) Verpackungsabfälle insgesamt Verwertet (in t) Verpackungen insgesamt Recycelt (in t)
Im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats Außerhalb des Hoheitsgebietes des Mitgliedstaats
Kunststoffe PET starr
PE starr, PP starr, HDPE und PP starr
Folien/flexibel
PS, XPS, EPS
Andere starre Kunststoffe
Biologisch abbaubar (starr und flexibel)
Papier/ Pappe/ Karton Papier/Pappe/ Karton (ausgenommen Flüssigkeitskartons)
Flüssigkeitskartons
Metall Aluminium
Stahl
Glas Glas
Holz Holz, Kork
Andere Textilien, Keramik/Porzellan und andere

Tabelle 4

Menge der sehr leichten Kunststofftragetaschen, leichten Kunststofftragetaschen, dicken Kunststofftragetaschen und sehr dicken Kunststofftragetaschen pro Kopf, die im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats verbraucht werden

Im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats verbrauchte Kunststofftragetaschen
Anzahl pro Kopf Tonnen pro Kopf

Sehr leichte Kunststofftragetaschen

Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 15 Mikron

Leichte Kunststofftragetaschen

Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 50 Mikron

Dicke Kunststofftragetaschen

Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 50 und 99 Mikron

Tabelle 5

Quote der getrennten Sammlung von Verpackungsformaten, die unter Pfand- und Rücknahmesysteme gemäß Artikel 50 Absatz 1 fallen

Erstmals im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bereitgestellte Verpackungen (in t) Im Rahmen des Pfand- und Rücknahmesystems im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats getrennt gesammelt (in t)
Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 l
Einweggetränkebehälter aus Metall mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 l

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