Artikel 8 VO (EU) 2025/627
Aufhebung
(1) Die Verordnung (EU) 2015/2066 wird aufgehoben.
(2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.
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