Artikel 3 VO (EU) 2025/854
Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/989 wird aufgehoben.
Für im Jahr 2025 untersuchte Proben gilt sie jedoch bis zum 1. September 2026.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.