Artikel 4 VO (EU) 2026/100

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 7. August 2026.

Davon abweichend gilt Artikel 3 Absatz 1 ab dem 13. Februar 2026 und Artikel 3 Absatz 2 ab dem 22. Februar 2026.

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