ANHANG IV VO (EU) 2026/101
Digitaler Verfahrensstandard für die Digitalisierung der Rahmenbeschluss 2002/584/JHA
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Einleitung und Geltungsbereich
In Artikel 3 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2022/850 über ein EDV-System für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen (e-CODEX-System) wird der Begriff „digitaler Verfahrensstandard” als die technischen Spezifikationen für Geschäftsprozessmodelle und Datenschemata definiert, mit denen die elektronische Struktur der im Rahmen des e-CODEX-Systems ausgetauschten Daten bestimmt wird. Das Geschäftsprozessmodell wird unter Anwendung der Business Process Model and Notation (BPMN) oder anderer branchenweiter Standards für die Geschäftsprozessmodellierung entwickelt, gepflegt und aktualisiert. Die Datenschemata müssen einen interoperablen Datenaustausch über e-CODEX ermöglichen. Daher sind in diesem Anhang für die Zwecke der Digitalisierung des Rahmenbeschlusses 2002/584/JHA die technischen Spezifikationen für Folgendes festgelegt:- a)
- Geschäftsprozessmodelle,
- b)
- Datenschemata.
- 2.
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Technische Spezifikationen für die Geschäftsprozessmodelle gemäß dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI
Die technischen Spezifikationen für Geschäftsprozessmodelle gelten als Mindestspezifikationen und bestimmen die wichtigsten Aspekte, die erforderlich sind, um die elektronische Kommunikation für die Zwecke des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über das dezentrale IT-System zu ermöglichen; sie umfassen sowohl grenzüberschreitende Kommunikationsvorgänge als auch, sofern die Mitgliedstaaten beschließen, das dezentrale IT-System zu diesem Zweck zu nutzen, Kommunikationsvorgänge zwischen nationalen Akteuren, etwa im Falle einer Übermittlung oder eines Empfangs über eine zentrale Behörde, sofern zutreffend. Um die Einhaltung der Artikel 9 und 10 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI sicherzustellen, müssen die Arbeitsabläufe, die die nachstehend beschriebenen Geschäftsprozessmodelle unterstützen, die Möglichkeit der Übermittlung eines Europäischen Haftbefehls außerhalb des dezentralen IT-Systems, einschließlich über das Schengener Informationssystem SIS, berücksichtigen. Der tatsächliche Kommunikationsprozess über solche Kanäle fällt jedoch nicht in den Anwendungsbereich dieses digitalen Verfahrensstandards. Die technischen Spezifikationen für Geschäftsprozessmodelle lauten wie folgt:Prozessmodell zur Ausstellung und Übermittlung eines Europäischen Haftbefehls
Die ausstellende Justizbehörde stellt einen Europäischen Haftbefehl aus und übermittelt ihn der zuständigen vollstreckenden Justizbehörde des Mitgliedstaats, in dem sich die gesuchte Person aufhält oder mutmaßlich aufhält.
Prozessmodell für den Empfang und die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
Nach Eingang des Europäischen Haftbefehls prüft die vollstreckende Justizbehörde das Ersuchen und entscheidet, ob die gesuchte Person an den ausstellenden Staat übergeben oder die Übergabe abgelehnt wird.
Prozessmodell für die Übergabe der gesuchten Person
Beschließt die vollstreckende Justizbehörde, die gesuchte Person zu übergeben, so informiert sie die Behörden des ausstellenden Staates. Dieser Geschäftsprozess umfasst auch die bedingte Übergabe und den Aufschub sowie gegebenenfalls die Durchreise durch das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats.
Prozessmodell für die Verweigerung der Übergabe der gesuchten Person
Beschließt eine vollstreckende Justizbehörde, die Übergabe der gesuchten Person zu verweigern, so unterrichtet sie die ausstellende Justizbehörde.
Prozessmodell für die Rücknahme des Europäischen Haftbefehls
Beschließt die ausstellende Justizbehörde, den Europäischen Haftbefehl zurückzunehmen, so unterrichtet sie die vollstreckende Justizbehörde, unter deren Zuständigkeit der gesuchten Person die Freiheit entzogen ist. Die Rücknahme kann nach Ausstellung und Übermittlung des Europäischen Haftbefehls erfolgen, bis die Übergabe vollzogen ist.
Prozessmodell für die Strafverfolgung wegen anderer Straftaten
Beabsichtigt eine ausstellende Justizbehörde, eine gesuchte Person wegen anderer Straftaten zu verfolgen (vgl. Artikel 27 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI), und liegt keine stillschweigende Zustimmung gemäß Artikel 27 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI vor, stellt die ausstellende Justizbehörde ein Ersuchen im Sinne von Artikel 27 Absatz 4 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI.
Prozessmodell für die Übergabe an einen dritten Mitgliedstaat
Ein dritter Mitgliedstaat kann die Übergabe einer Person beantragen, die zuvor von einem Mitgliedstaat an einen anderen übergeben wurde. In solchen Fällen muss der zuletzt vollstreckende Staat seine Zustimmung erteilen.
Prozessmodell für die Auslieferung an einen Drittstaat
Gemäß Artikel 28 Absatz 4 darf eine Person, die auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls übergeben wurde, nicht ohne Zustimmung der Behörde des Mitgliedstaats, der die Person übergeben hat, an einen Drittstaat ausgeliefert werden.
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Technische Spezifikationen für Datenschemata
In den folgenden Absätzen werden die Bestimmungen für die technischen Spezifikationen festgelegt, die als Grundlage für die Entwicklung von XML-Schemadefinitionen (XSD) für die Digitalisierung des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI dienen sollen. In diesen Spezifikationen werden die Schlüsselelemente und alle sonstigen Informationen für eine umfassende Beschreibung zur Erstellung dieser Schemata festgelegt. Die Beschreibung ist allgemein gehalten, sodass die erstellten XSD ohne Änderungen an diesen Spezifikationen geändert und erweitert werden können. Die Spezifikationen gelten für das dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI beigefügte gesetzlich vorgeschriebene Formblatt, für jede vordefinierte Nachricht sowie für Freitextnachrichten, die im Rahmen des Austauschs nach dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI verwendet werden.
- 3.1.
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Allgemeine Bemerkungen
Für alle vorzulegenden Schemata gelten folgende Bestimmungen:- —
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das EU-Kernvokabular zur E-Justiz,
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aggregierte Komponenten,
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unqualifizierte Datentypen,
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eine Codeliste für die Sprachencodes der Europäischen Union.
Versionsverwaltung
Es muss ein Versionsattribut enthalten sein, um die Verwaltung der Schemaversionen zu erleichtern. Dadurch kann das Schema in zukünftigen Iterationen entsprechend den Geschäftsanforderungen aktualisiert werden, wobei angegeben wird, ob die neue Version bei der Einführung neuer Funktionen oder Verbesserungen abwärtskompatibel ist.
Schema-Deklaration und Metadaten
Gegebenenfalls verwendet das Schema relevante Standards oder Vokabulare, die von e-CODEX zur Sicherstellung der Interoperabilität verlangt werden und die für die ordnungsgemäße Validierung der in diesem Schema definierten Elemente und Typen erforderlich sind. Infrage kommen u. a.
Gegebenenfalls kann das XML-Schema auch die einschlägigen ETSI-Standards befolgen, um deren Definitionen zu nutzen.
Anmerkungen und Dokumentation
Anmerkungen: Jedes Element des Schemas muss in der Regel mit Anmerkungen versehen sein. Diese müssen für Menschen lesbare Informationen über das Element liefern, wobei sie häufig dessen Zweck oder Verwendung klar und prägnant definieren.
Nutzung und Anpassungsfähigkeit
Modulare Struktur: Jeder Abschnitt ist mit spezifischer Funktionalität zu gestalten und kann unabhängig wiederverwendet oder angepasst werden. Dies soll die Anpassung des Schemas an verschiedene Anwendungsfälle erleichtern.
Erweiterbarkeit: Das Schema ist so zu gestalten, dass die Aufnahme neuer Elemente oder Attribute unterstützt wird, wenn in Zukunft zusätzliche Informationen benötigt werden. Dies muss dadurch erreicht werden, dass optionale Elemente und Sequenzen verwendet werden, die erweitert werden können, ohne bestehende Implementierungen unbrauchbar zu machen.
Anpassbare Struktur: Das Schema ist so zu gestalten, dass bei Bedarf Elemente oder Datentypen hinzugefügt oder geändert werden können. Die Struktur des Formblatts muss Änderungen der Anforderungen berücksichtigen können, ohne umfangreiche Neugestaltungen zu erfordern.
Optionale Elemente: Elemente innerhalb eines Formblatts können als optional gekennzeichnet werden, das heißt, sie können je nach den konkreten Umständen einbezogen oder ausgelassen werden.
Das Schema ist so zu gestalten, dass die Erfassung strukturierter Daten für spezifische Ersuchen möglich ist.
Änderungen
Wesentliche Merkmale des Schemas sind Flexibilität, Modularität und eine einfache Anpassbarkeit. Durch die Verwendung komplexer Typen und optionaler Elemente wird sichergestellt, dass unterschiedliche Szenarien abgedeckt werden können und das Schema zugleich leicht zu ändern und zu erweitern bleibt.
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Gesetzlich vorgeschriebene Formblätter
In den technischen Spezifikationen für die Datenschemata wird ein strukturierter Rahmen für die Darstellung der Formblätter im XML-Format gemäß dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI festgelegt.
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Vordefinierte Nachrichten
Vordefinierte Nachrichten sind Darstellungen des durch den Rahmenbeschluss 2002/584/JI geregelten Austauschs, für die im Rechtsakt jedoch kein besonderes Formblatt vorgesehen ist. Ihre Typen und ihre Anzahl werden im Rahmen der fachlichen und technischen Analyse festgelegt. Ihre Schemata sind so zu gestalten, dass sie eine Struktur von XML-Schemadefinitionen (XSD) vorgeben und Konsistenz, Struktur sowie die Erfüllung der fachlichen Anforderungen sicherstellt. Die wichtigsten Komponenten dieser Schemata sind wie folgt aufgebaut:- —
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Das oberste Element in diesem Schema ist entsprechend dem definierten Nachrichtentyp zu benennen.
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Die für den jeweiligen Nachrichtentyp erforderlichen Felder werden innerhalb dieser Struktur hinzugefügt und definiert, sodass die Datenelemente korrekt dargestellt werden.
- 3.4.
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Freitextnachrichten
Freitextnachrichten sind Darstellungen des Austauschs, die unstrukturierte oder teilweise strukturierte Inhalte ermöglichen, Flexibilität bieten und gleichzeitig den rechtlichen und geschäftlichen Anforderungen entsprechen. Dieses Schema dient der Festlegung der Struktur der XML-Schemadefinitionen (XSD) für diese Nachrichten und sorgt für Konsistenz und eine ordnungsgemäße Formatierung. Die wichtigsten Komponenten dieser Schemata sind wie folgt aufgebaut:- —
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Der Abschnitt der obersten Ebene in diesem Schema ist entsprechend dem spezifischen Typ der definierten Freitextnachricht zu benennen.
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Das Schema muss die erforderliche Struktur für die Freitextnachricht festlegen und dabei eine angemessene Reihenfolge der Elemente nach Bedarf ermöglichen.
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Die für den jeweiligen Nachrichtentyp erforderlichen Felder werden innerhalb dieser Struktur hinzugefügt und definiert, sodass die Datenelemente korrekt dargestellt werden.
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