Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2026/101

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.

Brüssel, den 15. Januar 2026

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula von der Leyen

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