ANHANG IV VO (EU) 2026/132
TECHNISCHE ANFORDERUNGEN AN TRANSPONDER ZUR IDENTIFIZIERUNG VON HUNDEN, KATZEN UND FRETTCHEN
Transponder, die verwendet werden, um Hunde, Katzen und Frettchen einzeln zu kennzeichnen, müssen:
- a)
- der Codestruktur und den technischen Spezifikationen für die Funkfrequenzkennzeichnung gemäß den ISO-Normen 11784 und 11785 entsprechen;
- b)
- gemäß der ISO-Norm 24631-1 bewertet werden, um die Einhaltung der ISO-Normen 11784 und 11785 sicherzustellen.
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