ANHANG V VO (EU) 2026/132
INFORMATIONEN, DIE IM AUSWEIS FÜR HUNDE, KATZEN UND FRETTCHEN ENTHALTEN SEIN MÜSSEN
Die Ausweise für Hunde, Katzen und Frettchen müssen folgende Informationen enthalten:
- a)
- die Stelle, an der der Transponder oder gegebenenfalls die Tätowierung angebracht sind;
- b)
- das Datum der Anbringung oder gegebenenfalls das Datum des Auslesens des Transponders oder der Tätowierung;
- c)
- den vom Transponder oder gegebenenfalls von der Tätowierung angezeigten individuellen Identifizierungscode;
- d)
- den Namen und das Geburtsdatum nach Angaben des Unternehmers oder gegebenenfalls des Heimtiereigentümers;
- e)
- die Art, die Rasse, das Geschlecht, die Farbe und alle wichtigen oder wahrnehmbaren Besonderheiten oder Merkmale des Heimtieres;
- f)
- den Namen und die Kontaktinformationen des Unternehmers oder gegebenenfalls des Heimtiereigentümers;
- g)
- den Namen, die Kontaktinformationen und die Unterschrift des Tierarztes, der den Ausweis ausstellt oder ausfüllt;
- h)
- die Unterschrift des Unternehmers oder gegebenenfalls des Heimtiereigentümers;
- i)
- das Datum der Ausstellung des Ausweises;
- j)
- Angaben über die Tollwutimpfung;
- k)
- Zeitpunkt der Blutentnahme für den Test zur Titrierung von Tollwutantikörpern;
- l)
- Angaben zur Behandlung gegen einen Befall mit Echinococcus multilocularis;
- m)
- Einhaltung aller risikomindernden Maßnahmen in Bezug auf andere Krankheiten als die Infektion mit dem Tollwutvirus und den Befall mit Echinococcus multilocularis;
- n)
- sonstige zweckdienliche Angaben zum Gesundheitszustand des Tieres.
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