Präambel VO (EU) 2026/149

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013(1), insbesondere auf Artikel 74,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EU) 2021/2116 wurde die Qualitätsbewertung des Flächenüberwachungssystems und des geodatenbasierten Antrags als obligatorisches Element des integrierten Systems eingeführt.
(2)
Mit der Verordnung (EU) 2025/2649 des Europäischen Parlaments und des Rates(2) wurde ein neuer Artikel 70a der Verordnung (EU) 2021/2116 in Bezug auf die Qualitätsbewertung des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen, des Systems für geodatenbasierte Anträge und des Flächenüberwachungssystems eingefügt. Die drei Qualitätsbewertungen werden zu einer einzigen Qualitätsbewertung zusammengelegt. Daher sollten die Artikel 1, 3, 4 und 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1172 der Kommission(3) geändert werden, um dieser Zusammenlegung der Qualitätsbewertungen Rechnung zu tragen.
(3)
Um die Anzahl der Besuche vor Ort und den Aufwand für die Landwirtinnen und Landwirte zu reduzieren, sollte sich die Qualitätsbewertung des Flächenüberwachungssystems und des geodatenbasierten Antrags nur auf die überwachbaren Fördervoraussetzungen konzentrieren, die in Artikel 10 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1173 der Kommission(4) festgelegt sind. Aus Gründen der Vereinfachung sollten daher die Artikel 4 und 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1172 entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 187, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/2116/oj.

(2)

Verordnung (EU) 2025/2649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 in Bezug auf das Konditionalitätssystem, Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen, Interventionskategorien in bestimmten Sektoren und zur Entwicklung des ländlichen Raums und jährliche Leistungsberichte sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2116 in Bezug auf Aussetzungen von Zahlungen, den jährlichen Leistungsabschluss sowie Kontrollen und Sanktionen (ABl. L, 2025/2649, 31.12.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/2649/oj).

(3)

Delegierte Verordnung (EU) 2022/1172 der Kommission vom 4. Mai 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Verhängung und Berechnung von Verwaltungssanktionen im Bereich der Konditionalität (ABl. L 183 vom 8.7.2022, S. 12, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2022/1172/oj).

(4)

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1173 der Kommission vom 31. Mai 2022 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 183 vom 8.7.2022, S. 23, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/1173/oj).

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