Artikel 1 VO (EU) 2026/164

Zulassung

Die Zulassung für die im Anhang beschriebene wässrige Lösung und die dort beschriebene Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung” angehören, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.