Artikel 1 VO (EU) 2026/174

Geltungsbereich

Diese Verordnung ergänzt die Verordnung (EU) 2021/2115 in Bezug auf

a)
die Verfahren für die Einreichung von Anträgen auf strategische Änderungen der GAP-Strategiepläne und die Verfahren für Mitteilungen über andere Änderungen der GAP-Strategiepläne;
b)
die Fristen für die Einreichung von Anträgen auf strategische Änderungen der GAP-Strategiepläne und für Mitteilungen über andere Änderungen der GAP-Strategiepläne;
c)
weitere Fälle, in denen die Höchstzahl von Anträgen auf strategische Änderungen des GAP-Strategieplans gemäß Artikel 119 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2021/2115 nicht gilt.

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