Artikel 9 VO (EU) 2026/174

Aufhebung

Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/370 wird aufgehoben.

Sie gilt jedoch weiterhin für Anträge auf Änderung von GAP-Strategieplänen, die von den Mitgliedstaaten vor dem 1. Januar 2026 bei der Kommission eingereicht wurden.

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