Artikel 6 VO (EU) 2026/2
Überprüfung
Die Kommission überprüft diese Verordnung unter Berücksichtigung der Erfahrungen bei der Durchführung der Offenlegung von Informationen über entsorgte unverkaufte Verbraucherprodukte sowie insbesondere der Relevanz der Einzelheiten und des Formats für die Offenlegung gemäß Anhang I, der Abgrenzung der Produktarten gemäß Anhang II und der Art und Weise, wie diese Informationen zu überprüfen sind. Die Kommission legt die Ergebnisse dieser Überprüfung, gegebenenfalls einschließlich eines Entwurfs eines Überarbeitungsvorschlags, spätestens am 2. März 2031 vor.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.