Präambel VO (EU) 2026/211

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 175,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses(*),

nach Anhörung des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren(**),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Seit der Annahme der Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates(***) sind beispiellose geopolitische Ereignisse eingetreten, die durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die anschließende Energiekrise und den damit verbundenen Anstieg der Inflation und der Zinssätze ausgelöst wurden. Diese geopolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen haben zu neuen Notlagen geführt, die angegangen werden sollten, um den gemeinsamen Prioritäten und Bedürfnissen der Union gerecht zu werden. Angesichts der nahezu vollständigen Ausschöpfung der begrenzten Haushaltsflexibilität und der Grenzen, die durch Umschichtungsmöglichkeiten erreicht wurden, musste der mit der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates(****) geschaffene mehrjährige Finanzrahmen für die Jahre 2024 bis 2027 aufgestockt werden, damit die Mittel bereitgestellt werden können, die die größte Priorität haben, um auf dringende und gemeinsame Herausforderungen zu reagieren.
(2)
Vor diesem Hintergrund hat der Rat die Verordnung (EU, Euratom) 2024/765(*****) angenommen, mit der die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 geändert wurde, indem der in der genannten Verordnung festgelegte Höchstbetrag für die Reserve für die Anpassung an den Brexit (im Folgenden „Reserve” ) gekürzt wurde, sodass Mittel für andere Zwecke umgeschichtet werden können.
(3)
Die in der Verordnung (EU) 2021/1755 vorgesehenen maximalen Mittel der Reserve sollten daher gekürzt werden. Um die wirksame Verwendung der Mittel, die den Mitgliedstaaten bereits aus der Reserve ausgezahlte wurden, zu gewährleisten und die Umsetzung der mit der Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates(******) eingerichteten Aufbau- und Resilienzfazilität in den Mitgliedstaaten nicht zu gefährden, sollte sich die Kürzung der Höchstmittel der Reserve nicht auf die bereits als Vorfinanzierung an die Mitgliedstaaten ausgezahlten Mittel oder auf die Mittel auswirken, deren Übertragung auf die Aufbau- und Resilienzfazilität von den Mitgliedstaaten beantragt wurde.
(4)
Der Betrag von 584264090 EUR, der gemäß der Verordnung (EU) 2021/1755 im Jahr 2025 zu zahlen gewesen wäre, sollte daher nicht gezahlt und von der Gesamtausstattung der Reserve abgezogen werden.
(5)
Die Verordnung (EU) 2021/1755 sollte daher entsprechend geändert werden —

HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(*)

Stellungnahme vom 23. Oktober 2025 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(**)

Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2025 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 20. Januar 2026.

(***)

Verordnung (EU) 2021/1755 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2021 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit (ABl. L 357 vom 8.10.2021, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/1755/oj).

(****)

Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/2093/oj).

(*****)

Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 des Rates vom 29. Februar 2024 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (ABl. L, 2024/765, 29.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/765/oj).

(******)

Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2021/241/oj).

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