Artikel 5 VO (EU) 2026/248
Aufhebung
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1506 wird aufgehoben.
Bezugnahmen auf den aufgehobenen Beschluss gelten als Bezugnahmen auf diese Verordnung.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.